Fondsgesellschaft mit Forderung an Aufsichtsrat
Daimler in der Kritik: Bonuszahlungen an Vorstand berechtigt? DWS will Prüfung!
VonSimon Monesschließen
Die Fondsgesellschaft DWS fordert eine Prüfung der Zahlungen an den Vorstand. Auch wegen eines Bußgeldbescheids.
- Die DWS fordert vom Aufsichtsrat eine Prüfung der Zahlungen an den Vorstand.
- Auch wegen eines Bußgeldbescheids aus dem Jahr 2019.
- Daimler sieht kein Fehlverhalten des Vorstands.
Daimler: DWS übt Kritik - Muss der Vorstand auf Bonuszahlungen verzichten?
Die Bonuszahlungen an Manager und Vorstände erhitzen immer wieder die Gemüter, da sie oftmals nicht nachvollziehbar sind. Zu diesem Urteil scheint auch die Fondsgesellschaft DWS im Fall der Daimler AG gekommen zu sein.
Denn diese fordert nun den Daimler-Aufsichtsrat auf eine "Prüfung der gewährten und geleisteten Zahlungen" an Vorstände durchzuführen, wie Hendrik Schmidt der WirtschaftsWoche mitteilte. Entsprechend dem Vergütungssystems habe der Aufsichtsrat nämlich die "Möglichkeit, variable Bestandteile zurückzufordern oder einzubehalten."
Daimler: Teurer Bußgeldbescheid
Spätestens mit dem Bußgeldbescheid den Daimler 2019 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten hat, seien laut Schmidt "ausreichend Anhaltspunkte zur Prüfung der gewährten und geleisteten Zahlungen gegeben."
Damals wurde von der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer Abteilung von Daimler festgestellt worden, die mit der Zertifizierung von Fahrzeugen betraut ist. Für Daimler war es ein teures Bußgeld, ganze 870 Millionen Euro mussten der Automobilkonzern bezahlen, der wie viele andere mit der Krise in der Autobranche zu kämpfen hat.
Daimler: Keine Fehlverhalten des Vorstands
Auf Anfrage von echo24.de erklärt ein Sprecher von Daimler: "Die fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung erfolgte hiernach auf Abteilungsleiterebene mehrere Hierarchiestufen unterhalb des Vorstands. Die Staatsanwaltschaft hat keine Pflichtverletzung oberhalb dieser Hierarchiestufe festgestellt." Es habe daher also auch keine Ermittlungen gegen den Vorstand gegeben.
Zudem betont man in der Stuttgarter Konzernzentrale: "Der Aufsichtsrat prüft gemäß seiner aktienrechtlichen Überwachungspflicht laufend, ob derzeitige oder ehemalige Vorstandsmitglieder ihren Pflichten nachgenommen sind und nachkommen."
Daimler: DWS will sich bei Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat enthalten
Die DWS hat sich dennoch dazu entschieden bei der diesjährigen Hauptversammlung - die wegen der Corona-Krise nur virtuell stattfindet - sich bei der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu enthalten.
"Wie bereits im vergangenen Jahr werden wir uns aufgrundanhaltender Rechts- und Kartellverfahren bei der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat … enthalten“, erklätrte Schmidt gegenüber der WirtschaftsWoche. Zudem werde die DWS die Wahl des Telekom-Chefs Timotheus Höttges wegen seiner vielen Mandate nicht unterstützen.
Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

