Kostensteigerung
Müll-Preis steigt: Diese Abfall-Gebühren gelten ab 2024 im Landkreis Heilbronn
VonMelissa Sperberschließen
Wer im Landkreis Heilbronn lebt, muss ab Januar 2024 höhere Abfallgebühren bezahlen. Grund dafür ist die „allgemeine Kostensteigerung“.
Zum Jahreswechsel ändert sich einiges. Autofahrer müssen teils ihren Führerschein umtauschen, Arbeitnehmer müssen mit Abzügen vom Nettogehalt rechnen – und im Landkreis Heilbronn müssen Anwohner ab dem 1. Januar 2024 tiefer in die Tasche greifen. Denn die Abfallgebühren werden erhöht.
Das hat der Kreistag in einer Sitzung beschlossen und begründet die Erhöhung der Abfallgebühren mit der „allgemeinen Kostensteigerung“. Darunter fallen beispielsweise hohe Energiekosten, Tarifsteigerungen sowie „erstmalige Einbezug der thermischen Abfallbehandlung in den Brennstoffemissionshandel“.
Höhere Abfallgebühren im Landkreis Heilbronn – 170 Euro für Vier-Personen-Haushalt ab 2024
Doch was bedeutet das für Anwohner genau? Das Landratsamt erklärt das mit einer Beispielrechnung für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 60-Liter-Restmüll-Tonne und 80-Liter-Biomüll-Tonne. Statt 156 Euro werden hier künftig 170 Euro Abfallgebühren pro Jahr fällig.
„Damit liegen die Gebühren im Landkreis Heilbronn noch unter den Durchschnittsgebühren von 180,21 Euro eines Vier-Personen-Haushalts in Baden-Württemberg im Jahr 2023“, betont Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises.
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Landkreis Heilbronn passt Preise an – Müllentsorgung wird teurer
Die Gebühren für Biotonnen und den 60-Liter-Sack für Gartenabfälle bleiben gleich. Ansonsten ändern sich im Detail die Jahresgebühren nach Anzahl der Personen pro Grundstück wie folgt:
- 1 Person: 43 € (bisher 39 €)
- 2 Personen: 65 € (bisher 59 €)
- 3 Personen: 79 € (bisher 72 €)
- 4 Personen: 92 € (bisher 84 €)
- 5 Personen: 111 € (bisher 101 €)
- 6 Personen: 132 € (bisher 120 €)
- 7 Personen: 154 € (bisher 140 €)
- 8 Personen: 176 € (bisher 160 €)
- Jede weitere Person: 22 € (bisher 20 €)
Für Restmüllmarken gelten ab dem 1. Januar 2024 folgende Gebühren:
- 40 l-Restmüllmarke: 36 € (bisher 32 €)
- 60 l-Restmüllmarke: 54 € (bisher 48 €)
- 80 l-Restmüllmarke: 72 € (bisher 64 €)
- 120 l-Restmüllmarke: 108 € (bisher 96 €)
- 240 l-Restmüllmarke: 216 € (bisher 192 €)
Ab 2024 teurer: Abfallgebühren im Landkreis Heilbronn steigen
Die Gebühren für (Restmüll-)Banderolen ändern sich wie folgt:
- 40 l-Banderole: 2,10 € (bisher 1,60 €)
- 60 l-Banderole: 3,15 € (bisher 2,90 €)
- 80 l-Banderole: 4,20 € (bisher 3,20 €)
- 120 l-Banderole: 6,30 € (bisher 5,80 €)
- 240 l-Banderole: 12,60 € (bisher 11,60 €)
Von den Änderungen ist auch der Abfallsack betroffen:
- 50 l-Abfallsack: 5,40 € (bisher 5 €)
Eine vollständige Auflistung aller Abfallgebühren ab 2024 ist auf der Homepage des Landratsamtes Heilbronn nachzulesen.
Rubriklistenbild: © Robert Ruidl/Zoonar/IMAGO
