Familienvater stirbt in der Wollhausstraße in Heilbronn

Nach tödlichem Unfall: Raser vor Heilbronner Landgericht – Prozessbeginn am Dienstag

Bei dem Unfall am 12. Februar in Heilbronn (BW) wird ein Mann (42) in seinem Mercedes tödlich verletzt.
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Bei dem Unfall am 12. Februar in Heilbronn (BW) wird ein Mann (42) in seinem Mercedes tödlich verletzt.
  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Bei einem Unfall in der Heilbronner Wollhausstraße ist ein Familienvater ums Leben gekommen. Der mutmaßliche Raser ist mit fast 100 km/h in das Auto der Familie gerast. Ab Dienstag muss sich der junge Mann wegen Mordes vor dem Landgericht Heilbronn verantworten.

An einem Sonntag (12. Februar 2023) ereignet sich auf der Wollhausstraße in Heilbronn ein tödlicher Unfall. Ein BMW-Fahrer rast mutmaßlich ungebremst mit fast 100 km/h in ein Familienauto – der 42-jährige Vater wird in seinem Fahrzeug eingeklemmt und stirbt noch an der Unfallstelle, wie echo24.de bereits berichtete. Seine gleichaltrige Ehefrau auf dem Beifahrersitz wird bei dem Unfall schwer verletzt. Die Kinder, die sich zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls auf der Rückbank befinden, werden leicht verletzt.

Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Unfall in Heilbronn muss sich der mutmaßliche Raser vor dem Landgericht Heilbronn unter anderem wegen Mordes verantworten. Der Prozess gegen den Raser beginnt am kommenden Dienstag (15. August), wie die „Heilbronner Stimme“ berichtet. Weil der BMW-Fahrer zur Tatzeit 20 Jahre alt war, fällt dieser Fall in die Zuständigkeit der zweiten Große Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts. Der Beschuldigte sitzt seit dem 19. Februar in Untersuchungshaft.

Tödlicher Unfall in Heilbronn: Mutmaßlicher Raser soll im Geschwindigkeitsrausch gehandelt haben

Da die Ehefrau des Verstorbenen schwer und die Kinder – ebenso wie die Beifahrerin des Rasers – ebenfalls verletzt wurden, ermittelt die Staatsanwaltschaft Heilbronn auch wegen versuchten Totschlags. Doch warum muss sich der Raser wegen Mordes verantworten? Wie die „Heilbronner Stimme“ unter Berufung auf Angaben der Staatsanwaltschaft berichtet, soll der Angeklagte allein aus Geschwindigkeitsrausch durch die Heilbronner Innenstadt gerast sein.

Am 12. Februar kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall in der Heibronner Innenstadt. Bei einer Kollision kommt ein Mann ums Leben. Fünf weitere Personen werden verletzt.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der junge Raser bereits vor dem tödlichen Unfall eine Fußgängerin fast überfahren, die gerade noch ausweichen konnte. Spätestens da habe er bedingten Tötungsvorsatz gehabt und in einer Tempo-40-Zone auf fast 100 Kilometer pro Stunde beschleunigt. Damit fuhr der Angeklagte am 12. Februar weit mehr als doppelt so schnell wie erlaubt.

Richter prüfen Todesfahrt auf Mordmerkmal der Heimtücke

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der damals 20-Jährige in der Wollhausstraße keine Kontrolle mehr über seinen viel zu schnell fahrenden Wagen und soll ungebremst frontal auf den mit Schrittgeschwindigkeit ausfahrenden Mercedes der vierköpfigen Familie aufgefahren sein. Dabei habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht mit einem derart lebensgefährlich herannahenden Fahrzeug rechneten.

Vielmehr seien sie dem Geschwindigkeitsrausch des Angeklagten schutzlos ausgeliefert gewesen. Insofern werden die Richter zu prüfen haben, ob bei dieser Todesfahrt das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist. Sollte die Kammer dies bejahen, muss der Angeklagte mit einer Verurteilung unter anderem wegen Mordes und mehrfach versuchten Mordes rechnen.