Kleber am Auto und Strafe

Verbotene Auto-Aufkleber – bei diesen Stickern drohen bis zu 90 Euro Bußgeld

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Sticker am Auto können weitreichende Folgen haben – während einige Aufkleber Pflicht und vorgeschrieben sind, stellen andere eine Ordnungswidrigkeit dar. In welchen Fällen droht Bußgeld?

Illegal unterwegs? Mit einigen Autoaufklebern, Folien oder Stickern, kann das schnell passieren, denn für die Beklebung von Fahrzeugen gibt es in Deutschland strenge Normen und Regeln. Die Aufkleber sind nicht nur Geschmackssache, eine harmlose Verschönerung des Autos, sondern können ebenso wie ungeprüftes und damit illegales Tuning strafbar werden.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) macht Vorgaben zu Größe und Anbringung von Aufklebern auf Autos. Wer also seine Fußballmannschaft, seinen Verein, sein Haustier oder seinen Glauben auf dem Auto zeigen möchte, muss einige Richtlinien und Vorschriften beachten. echo24.de gibt einen Überblick über die aktuellen Regeln.

Bußgeld wegen Sticker am Auto: Welche Aufkleber brauchen eine Genehmigung?

Aufkleber sind nicht nur Geschmackssache, manche gehören auch nicht an die Windschutzscheibe oder das Heck des Autos. Für alle Folien und klebende Elemente, die mehr als 0,1 Quadratmeter oder mehr als ein Viertel der Fläche einer Fahrzeugscheibe einnehmen, brauchen Autofahrer laut TÜV Nord eine Bauartgenehmigung. Ohne diese darf das Auto nicht mehr gefahren werden.

Autoaufkleber entfernen: So geht‘s

Ist der Aufkleber erst einmal auf dem Auto, so kann das Entfernen schnell schwierig werden. Der Klebstoff an den Stickern hinterlässt häufig Klebespuren. Doch es gibt Tricks: Mit einem Föhn kann der Aufkleber etwas angewärmt werden, dann ist das Abziehen des Stickers einfacher als gedacht. Hilft der Föhn nicht, dann gibt es Kunststoffschaber mit denen vorsichtig auf der Glasscheibe gekratzt werden. Für kleinere Klebereste kann auch ein Alkoholreiniger verwendet werden.

Im Normalfall erhalten Autofahrer diese Genehmigung beim Kauf der Folie, das heißt jedoch auch, dass keine Folie über das Internet bestellt werden sollte, denn das Auto muss für den Erhalt der Genehmigung immer dabei sein. Hintergrund für die Existenz der Vorschrift ist, dass Heckscheiben aus Sicherheitsglas bestehen und eine Folie das Bruchverhalten der Scheibe verändern könnte. Aus diesem Grund sollte die Scheibeneinfassung frei von Aufklebern sein.

Sicht aus dem Auto eingeschränkt: Dürfen Aufkleber an die Front- oder Heckscheibe?

Im Gegensatz zur Heckscheibe sind auf der Frontscheibe generell keine Aufkleber erlaubt, wie es „Mobilitäsmagazin“ erklärt. Eine Ausnahme stellen lediglich Vignetten und die Umweltplakette dar. Eine Vignette ist im Ausland manchmal sogar Pflicht, um Autobahnen oder größere Straßen nutzen zur dürfen. Diese Aufkleber kennzeichnen, dass eine Nutzungserlaubnis besteht und bezahlt wurde.

Bei einigen Stickern drohen bis zu 90 Euro Bußgeld, weil sie eine Gefahr oder Einschränkung der Sicht darstellen. (Symbolfoto)

Eigentlich selbstverständlich und dennoch bedarf es einer Vorschrift: Die Sicht darf bei der Fahrt nicht eingeschränkt werden. Wenn ein Aufkleber die Sicht durch den Rückspiegel einschränkt oder die Seitenspiegel einschränkt, dann muss ein weiterer Außenspiegel angebracht werden, der den rückfahrenden Verkehr anzeigt – so wie bei der Fahrt mit Wohnmobilen oder anderen großen Anhängern.

Bis zu 90 Euro Bußgeld für falsch angebrachte Aufkleber und Sticker am Auto

Die Beeinträchtigung durch Aufkleber kann vielfältig ausgelegt werden, doch weil durch Sticker sogar Menschenleben oder Gegenstände anderer Personen gefährdet werden können, sieht das Strafgesetzbuch unterschiedliche Strafen dafür vor.

Strafen nach dem Bußgeldkatalog bezüglich Aufkleber auf dem Auto

Bei Fahren mit eingeschränkter Sicht: 10 Euro

Fahren mit durch Aufkleber verdecktem Scheinwerfer: 20 Euro

Gefährdung anderer durch verdeckte Scheinwerfer: 25 Euro

Sachschaden durch verdeckte Scheinwerfer: 35 Euro

Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug (aufgrund eines angebrachten Aufklebers): 25 Euro

Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug (aufgrund eines angebrachten Aufklebers) und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 90 Euro

Nummernschild durch Aufkleber abgedeckt: 65 Euro

Aufkleber und Sticker mit beleidigenden Äußerungen unter Umständen erlaubt

Teilweise werden sogar Aufkleber mit beleidigenden Aussagen auf Autos angebracht. Doch in der Regel ist der Tatbestand der „Beleidigung”, durch einen Aufkleber nicht erfüllt, sofern sich die Beleidigung nicht direkt gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe richtet. Das Anbringen beleidigender Aufkleber auf dem Auto kann somit als persönliche Meinungsäußerung gewertet werden, wie es in den Bestimmungen zur Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes geschrieben ist.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Panthermedia

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