Keine bundeseinheitliche Regelung

Übernachtung im Wohnmobil auf Parkplatz nur in Ausnahmen erlaubt – Strafen von „bis zu 2.500 Euro“  

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Wird der Camper am Parkplatz nicht nur abgestellt, sondern auch einmalig zum Übernachten genutzt, gelten besondere Regeln. Der Auto Club Europa informiert.

Wer gern mit dem Campingbus oder Wohnmobil verreist, kennt solche Situationen: Man hat bereits eine lange Fahrt hinter sich, doch der nächste Campingplatz ist noch weit entfernt. Zeit für eine Pause. Doch darf man auf einem normalen, für ein Wohnmobil erlaubten Parkplatz ohne Weiteres übernachten?

Im Notfall ist Übernachtung im Wohnmobil auf Parkplatz erlaubt

Nur in Ausnahmefällen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich einer Mitteilung des Auto Club Europa (ACE) von 2023 berichtet. „Wer beispielsweise schon eine lange Strecke hinter sich gebracht hat und sein geplantes Etappenziel etwa aufgrund von Müdigkeit nicht mehr erreicht, darf einmalig im geparkten Fahrzeug schlafen“, heißt es in der Mitteilung. „Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist dies ausnahmsweise erlaubt und darf von Kommunen auch nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden“, schildert der ACE darin weiter.

Wildcampen ist hierzulande nicht erlaubt. Zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ darf man seine Fahrt jedoch unterbrechen. Viele Städte und Gemeinden haben mittlerweile zudem eigene Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen.(Archivbild/Symbolbild)

Keine Übernachtung auf normalem Parkplatz: „Typisches Campingverhalten“ tabu

Doch aufgepasst: Diese Übernachtung im Fahrzeug sei eine „Ausnahmesituation im Sinne der Verkehrssicherheit“, wie die Experten in der Mitteilung betonen. „Typisches Campingverhalten“ wie etwa das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Stühlen und Tischen ist demzufolge tabu. Zudem sollte man den Parkplatz „umgehend nach Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit“ verlassen.

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Keine bundeseinheitlichen Regelungen

Andernfalls könnte das Verhalten schnell „als verbotenes Campen außerhalb ausgewiesener Campingeinrichtungen“ ausgelegt werden. „Die Regelungen hierzu sind nicht bundeseinheitlich“, erklärt der ACE zugleich. Aber beispielsweise in Bayern könne das Strafen in Höhe von „bis zu 2.500 Euro“ nach sich ziehen.

Viele Städte und Gemeinden bieten Stellplätze an

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an. 

Viele Städte und Gemeinden hätten mittlerweile eigene Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen, informiert darüber hinaus der NDR, auf denen man gratis oder gegen eine relativ geringe Gebühr über Nacht parken könne. Teilweise bieten sie „sogar Strom, Toiletten, Frischwasser und Entsorgungsmöglichkeiten“. Auch hier gibt es gegebenenfalls jedoch spezielle Regeln. In dem Bericht auf NDR.de heißt es, dass Campingleben mit Tisch, Stühlen und Grill dort „meist nicht gern gesehen“ sei.

Rubriklistenbild: © Arno Burgi

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