Strenge Vorschrift
Reifen mit M+S-Kennzeichnung ab 2024 verboten – Autofahrern droht Bußgeld
VonMelissa Sperberschließen
Ab 2024 dürfen Autofahrer mit bestimmten Reifen nicht mehr fahren. Wer es trotzdem tut und dabei erwischt wird, dem drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Für Autofahrer ändert sich im Jahr 2024 einiges. Vom Führerschein-Umtausch über verpflichtende Assistenzsysteme bis zur Kfz-Steuer: In vielen Bereichen werden dann Neuerungen gelten. Und wer diese nicht beachtet, dem droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
Das gilt auch für bestimmte Reifen, die dann nicht mehr gefahren werden dürfen. Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung gelten laut „ADAC“ nur noch bis zum 30. September 2024 als wintertauglich. Hinzu kommt die Voraussetzung, dass sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Dabei steht die Abkürzung M+S für Matsch und Schnee.
Änderung für Autofahrer: Diese Reifen dürfen ab 2024 nicht mehr gefahren werden
Doch was heißt das für Autofahrer? In Deutschland gibt eine keine generelle Winterreifenpflicht, stattdessen gilt eine situative. Das bedeutet, dass Autofahrer bei „winterlichen Straßenverhältnissen“ wie Schnee, Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte auch nur mit Winterreifen fahren dürfen. Deswegen sollte sichergegangen werden, dass rechtzeitig von Sommer- auf Winterreifen gewechselt wird.
Die Faustformel „von Oktober bis Ostern“ gilt dabei nur als grober Richtwert. Ab Oktober 2024 reichen Reifen mit M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus. Dann gelten Ganzjahresreifen nur noch dann als Winterreifen, wenn das Alpine-Symbol tragen – es zeigt eine Schneeflocke in einem drei gezackten Berg.
Bußgelder drohen: Bei „winterlichen Straßenverhältnissen“ bestimmte Reifen Pflicht
Wer bei „winterlichen Straßenverhältnissen“ ohne zulässige Autoreifen unterwegs ist und dabei erwischt wird, dem drohen empfindliche Straßen. Autofahrer müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen – werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind es sogar 80 Euro. Obendrauf kommt ein Punkt in Flensburg.
Handelt es sich bei dem Fahrer nicht um den Halter des Fahrzeuges, dann drohen diesem ebenfalls ein Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld. Hinzu kommt: Wer mit Sommerreifen in „winterlichen Straßenverhältnissen“ einen Unfall baut, dem können laut „ADAC“ Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden.
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