Regeln beachten

Zugeschneite Schilder: Wann Verkehrszeichen gültig bleiben – und wann nicht

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Bei starkem Schneefall können auch Verkehrsschilder nur noch schwer zu erkennen sein. Doch nicht in jedem Fall sind sie automatisch nicht mehr gültig.

Warnhinweise, Vorfahrtsregelungen, Tempolimits: Im alltäglichen Straßenverkehr ist vieles durch Schilder geregelt. Auch, wenn so manches Schild bei Autofahrern Verwirrung auslöst, wie etwa das Zusatzschild mit der Schneeflocke unter Geschwindigkeitsbegrenzungen. Doch um ein Tempolimit einzuhalten, muss man es natürlich es einmal bemerkt haben. Was gilt also, wenn ein Verkehrsschild zugeschneit ist?

Grundsätzlich gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz: Wenn ein Verkehrszeichen nur leicht mit Schnee bedeckt ist und die Bedeutung noch rasch erfasst werden kann, bleibt es gültig. Außerdem gibt es Schilder, die allein anhand ihrer Form eindeutig erkannt werden können: Dazu zählt beispielsweise das achteckige Stoppschild oder auch das dreieckige, auf der Spitze stehende „Vorfahrt achten“-Schild. Auch das Andreaskreuz an Bahnübergängen gehört in diese Kategorie.

Ist ein Verkehrszeichen nicht mehr erkennbar, so wird normalerweise auch nicht erwartet, dass man es befolgt. Es gibt aber Ausnahmen. (Symbolbild)

Verschneite Verkehrszeichen: Manche sind allein aufgrund ihrer eindeutigen Form erkennbar

Viele andere Verkehrszeichen sind aber nicht allein aufgrund ihrer Form korrekt erkennbar: So kann ein rundes Schild beispielsweise ein Verbotszeichen oder ein Tempolimit sein – und auch die Geschwindigkeitsangabe selbst ist nicht erkennbar, wenn es komplett zugeschneit oder verdeckt ist. In so einem Fall kann laut ADAC von Autofahrern auch nicht erwartet werden, dass man die Schilder befolgt.

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Wer nun geblitzt wird, weil das entsprechende Tempolimit nicht erkennbar war, kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dann muss der Fahrer aber auch einen entsprechenden Nachweis erbringen. Deshalb sollte man in so einem Fall Fotos von der betreffenden Stelle machen. Auch ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes kann laut dem Automobilclub helfen, allerdings ist dieses normalerweise mit Kosten verbunden.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Verkehrsschild Fahrradstraße
Verkehrszeichen Radschnellweg
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Von Ortskundigen wird erwartet, die Regeln zu kennen – auch bei verschneiten Schildern

Doch auch bei verschneiten Schildern, sollte man im Zweifelsfall eher defensiv fahren. Denn auch wenn Verkehrszeichen nicht erkennbar sind, so müssen Autofahrer ihren Wagen ständig beherrschen – und ihr Tempo den Straßen, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Und dass innerorts normalerweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, sollte jedem Autofahrer bekannt sein, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Außerdem weist der Automobilclub darauf hin, dass von Ortskundigen durchaus erwartet werden kann, dass sie die dort geltenden Regeln kennen. Sollte man also auf dem täglichen Weg in die Arbeit geblitzt werden, so wird es schwer, glaubhaft zu machen, dass man von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts gewusst hat.

Bei Schnee und Matsch sollten Autofahrer zudem regelmäßig ihr Kennzeichen kontrollieren – denn ist das Nummernschild stark verdreckt und nicht mehr lesbar, droht ein Bußgeld.

Rubriklistenbild: © dieBildmanufaktur/Imago

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