Zulassungsregelung
Kfz-Änderung ab Herbst: Wer bald ohne Kennzeichen Auto fahren darf
Ein Auto kaufen und damit direkt los fahren - ohne Kennzeichen? In Zukunft wohl dank einer neuen Zulassungsverordnung kein Problem mehr.
Wer sich ein Auto kauft, musste bisher nach der Neuanmeldung des Fahrzeuges erst einige Tage auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten warten, bevor es zur ersten richtigen Fahrt kommen durfte. Doch der Bundesrat hat nun einer neuen Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die ab September 2023 in Kraft treten soll. Sie ermöglicht es Käufern, direkt nach dem Erwerb eines PKWs loszufahren.
Neue Verordnung macht Autozulassung „digitaler, schneller und günstiger“
In Zukunft sollen Kfz-Halter alles Notwendige wie Fahrzeugdokumente und Plaketten online beantragen können. Innerhalb von maximal zehn Tagen sollen die Stempelplaketten für die Nummernschilder dann per Post zugeschickt werden. Die Käufer erhalten sofort nach der Beantragung einen digitalen Bescheid, der für die Zwischenzeit als Zulassungsbescheid ausreicht. Laut dem Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) gebe es in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Er lobte den Beschluss: „Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger.“
Diese digitale Alternative können laut der „Augsburger Allgemeinen“ auch Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienste nutzen. Jedoch haben die Länder die Bundesregierung wohl gebeten zu prüfen, „wie Missbrauch verhindert oder eingedämmt werden könne. Sie wiesen darauf hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet werden könnten.“ Außerdem würde auch das Risiko wachsen, dass vermehrt Autos mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs sein werden.
Nicht die erste Neuregelung im Bereich Autokennzeichen
Nicht nur die ab September geltende Zulassungsverordnung ist in diesem Jahr neu. Seit Februar 2023 ist ebenfalls der Paragraf 10, Absatz 5 über die Anbringung des Kennzeichens verändert. Im Gesetzestext über die ordnungsgemäße Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr steht nun: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein“. Das bedeutet, Nummernschilder dürfen nun nicht mehr anhand von Saugnäpfen, Magneten oder Klett befestigt werden, führt T-Online aus.
Es gilt: Nummernschilder sollten nur mit hohem Kraftaufwand oder einem Werkzeug entfernt werden können. Wenn dies nicht so ist, droht Kfz-Haltern ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Das entspricht der selben Summe, wie wenn man ohne Kennzeichen unterwegs ist. Auch andere Dinge sollten Autofahrer beachten, um saftige Bußgelder zu vermeiden.
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