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Führerschein verloren: Das müssen Autofahrer bei der Abgabe beachten

  • VonSophia Lavcanski
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Oft passiert es schnell und unerwartet: Wer zu schnell war oder andere Verkehrsregeln missachtet, kann seinen Führerschein verlieren. Bei der Abgabe gibt es aber einiges zu beachten.

Wer seinen Führerschein abgeben muss, sollte trotz all dem Ärger einen kühlen Kopf bewahren, es gibt nämlich einige Dinge, die man über das Fahrverbot wissen sollte. Sei es die Abgabestelle, die Zeit während des Fahrverbots oder der Rückerhalt: Führerscheinbesitzer sollten bei Fahrverbot einiges beachten.

Zuletzt wurde darüber bestimmt, ob der Führerschein auch bei einer betrunkenen Fahrt auf dem Fahrrad abgegeben werden muss.

Ersttäter haben Terminwahl: Wann muss der Führerschein abgegeben werden?

Verliert jemand seinen Führerschein, muss er diesen sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird abgeben. Das ist in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids, außer wenn Widerspruch eingelegt wurde. Anders sieht das bei sogenannten „Ersttätern“ aus. Dazu zählen diejenigen, die in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot antreten mussten. Ist das der Fall, haben die „täter“ ganze vier Monate Zeit, um den Beginn des Fahrverbots selbst zu wählen.

Des weiteren gibt es auch „Wiederholungstäter“. Das sind laut „Auto Motor Sport“ „Autofahrer, die bereits in den vergangenen 24 Monaten wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr mit einem Fahrverbot belegt wurden.“

Den Führerschein abgeben müssen – aber wo?

Während einem Fahrverbot muss der Führerschein amtlich verwahrt werden. Dafür gibt es verschiedene Anlaufstellen. Zum einen ist es möglich, ihn bei einer Polizeidienststelle, die zuständig für den eigenen Wohnsitz ist, abzugeben. Da die Abgabe des Führerscheins bei der Polizei nicht in jedem Bundesland möglich ist, sollten sich die Betroffenen Personen dennoch vorher darüber informieren.

Des Weiteren ist es auch möglich, den Führerschein bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, abzugeben. Von welcher Behörde dieser stammt, steht immer auf dem Bescheid mit drauf.

Nach Fahrverbot: Darauf sollten Autofahrer bei der Abgabe seines Führerscheins achten

Wer den Führerschein abgeben muss, kann dies auf drei verschiedene Arten tun. Zum einen kann er persönlich bei der jeweiligen Behörde abgegeben werden, wobei der Bescheid und der Ausweis mitgebracht werden müssen. Auch der direkte Posteinwurf im Behörden-Briefkasten ist möglich. Dafür verpacken Betroffene den Brief in Umschlag mit Adresse und Absender und schreibt ein Anschreiben mit Bezug auf den Bußgeldbescheid inklusive Aktenzeichen. Mit Einwurf gilt das Fahrverbot am Folgetag ab 00 Uhr.

Wer keine Zeit hat oder schlichtweg zu faul ist, kann den Führerschein auch in einem Brief per Post an die Behörde zu versenden. Dabei ist ein Einschreiben sehr wichtig, um einen Nachweis des Versands zu erhalten.

Bei Fahrverbot mit dem Fahrrad fahren? Das sollte beachtet werden

Wer seinen Führerschein verliert, sollte während der Fahrverbotszeit aufpassen, was er tut. Denn auch wenn er beispielsweise bei einer Autofahrt abgenommen wurde, darf man dennoch keine Fahrzeuge fahren, die eine Fahrerlaubnis erfordern. Dazu zählen beispielsweise Roller und Mopeds, aber auch Kleinlaster.

Was viele nicht auf dem Schirm haben: auch für einige E-Bikes und Pedelecs benötigt es eine Fahrerlaubnis. Also sollte auch hier darauf geachtet werden, ob die Fahrzeuge weiterhin befahren werden dürfen.

Fahrverbotszeit vorbei: So erhalten Autofahrer den Führerschein zurück

Wenn die Fahrverbotszeit vorbei ist, darf der Besitzer seinen Führerschein selbstverständlich wieder zurückerhalten. In der Regel bekommt er diesen automatisch mit der Post zurückgeschickt, meist am letzten Tag des Fahrverbots. Falls der Führerschein schon früher da sein sollte, darf natürlich dennoch erst ab dem Tag wieder fahren, ab dem die Frist abgelaufen ist.

Wer den Führerschein lieber persönlich an der entsprechenden Behörde abholen möchte, kann dies am besten mit Absprache auch selbst machen. Führerscheinbesitzer sollten derzeit außerdem dringendst überprüfen, ob sie ihren Führerschein demnächst umtauschen müssen.

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