Was steckt dahinter?

Grünes Kennzeichen: Welchen Vorteil Fahrzeuge mit dem speziellen Nummernschild haben

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Ab und zu bemerkt man grüne Kennzeichen an Fahrzeugen – beispielsweise an Traktoren oder Krankenwagen. Aber was ist die Bedeutung dahinter?

Das Standard-Autokennzeichen in Deutschland ist weiß – die Buchstaben und Zahlenkombinationen (nicht alle sind erlaubt) darauf sind schwarz. Doch: Es gibt auch andere Farben, beispielsweise das rote Kennzeichen, das oft als „Händlerkennzeichen“ bezeichnet wird. Auch gelbe Kennzeichen existieren, die für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Eher selten zu sehen sind grüne Kennzeichen, die man beispielsweise an Anhängern entdecken kann.

Wenn ein Fahrzeug in Deutschland ein grünes Kennzeichen trägt, ist es von Kfz-Steuer befreit. (Symbolbild)

Grünes Kennzeichen: Welche Voraussetzungen ein Fahrzeug dafür erfüllen muss

Ein grünes Kennzeichen auf einem Fahrzeug in Deutschland weist darauf hin, dass es von der Kfz-Steuer befreit ist. Eine solche Befreiung ist jedoch nur für bestimmte Fahrzeuge möglich, wie die Allianz Direct Versicherung erklärt. Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrzeuge, die in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden – etwa Traktoren
  • Schaustellerfahrzeuge
  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
  • „streng zweckgebundene“ Fahrzeuge wie Baumaschinen, Gabelstapler oder Räumfahrzeuge
  • Anhänger für den Transport von Hunden, Pferden oder Sportgeräten mit einem bestimmten Einsatzzweck

Grünes Kennzeichen: Fahrzeuge sind an einen speziellen Zweck gebunden

Die steuerliche Befreiung von Fahrzeugen ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftSTG 2002) § 3 festgelegt. Wichtig ist, dass ein steuerbefreites Fahrzeug nur für den zugelassenen Zweck verwendet werden darf, darauf weist der ADAC hin. Heißt: Ein Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen darf also nicht einfach für einen Umzug genutzt werden – ansonsten würde man eine Steuerhinterziehung begehen.

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Grünes Kennzeichen: Voraussetzung ist eine Steuerbefreiung vom Finanzamt

Das grüne Nummernschild wird – genau wie das „normale“ schwarz-weiße Kennzeichen – von der zuständigen Zulassungsstelle ausgegeben. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Steuerbefreiung, die beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden muss. In der Befreiung ist auch der spezielle Zweck des Fahrzeugs festgelegt. Zudem ist ein Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung erforderlich. Die Kosten für ein grünes Kennzeichen belaufen sich laut Allianz Direct Versicherung auf insgesamt rund 60 Euro für die Zulassung und das Nummernschild selbst.

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Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen ist jedoch nicht von der Versicherung befreit – für die Zulassung ist eine gültige Kfz-Versicherung erforderlich. Eine Ausnahme bilden Anhänger, die gemäß § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes nicht den Zulassungsverfahrensvorschriften unterliegen. Der ADAC empfiehlt dennoch, eine eigene Versicherung für den Anhänger abzuschließen, weil die Versicherung des Zugfahrzeugs nur dann für Schäden aufkomme, wenn die beiden verbunden seien. Kommt es mit einem allein geparkten Anhänger zu einem Schaden, muss die Versicherung nicht bezahlen.

Rubriklistenbild: © Stefan Puchner/dpa