Tempo-Empfehlung: 130 km/h

Missachtung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit: Warum das teuer werden kann

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Die „Richtgeschwindigkeit“ auf unseren Autobahnen wird oft falsch interpretiert. Bei einem Unfall kann jedoch das Überschreiten sehr teuer werden.

Die Debatte um generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen kocht in regelmäßigen Abständen wieder hoch. Zuletzt forderte die Gewerkschaft der Polizei ein allgemeines Autobahn-Tempolimit – und zwar wegen der zunehmenden Zahl von Elektroautos. Ohnehin sind längst auf zahlreichen Autobahnstrecken Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrsschilder vorgegeben. Zusätzlich existiert auch die sogenannte „Richtgeschwindigkeit“, die aber bei vielen Fahrern für Verwirrung sorgt: Muss man sich nun daran halten – oder nicht?

Gibt es auf deutschen Autobahnen eine „Mindestgeschwindigkeit“?

Es gibt viele Missverständnisse rund um das Thema Verkehrsregeln: Ein besonders hartnäckiger Mythos ist beispielsweise die Existenz einer „Mindestgeschwindigkeit“ auf Autobahnen. Tatsächlich gibt es jedoch kein festgelegtes „Mindesttempo“ auf Autobahnen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass nur Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können, auf Autobahnen fahren dürfen.

Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Doch was kann passieren, wenn man sich nicht daran hält? (Symbolbild)

Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt bei entsprechenden Wetterbedingungen

Bei der „Richtgeschwindigkeit“ von 130 km/h handelt es sich um eine andere Regelung – sie gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Es ist eine Tempo-Empfehlung, sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrsschilder vorgegeben ist. Der ADAC weist darauf hin, dass diese Empfehlung nur bei entsprechenden Wetterbedingungen gilt. Bei starkem Regen oder Nebel muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden.

Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf

Autobahn A7 bei Hamburg.
Stau auf der Autobahn A3 in der Nähe von Köln.
Die Autobahn A1 in Richtung Fehmarn
Fahrzeuge sind auf der Autobahn 4 in Höhe des Rasthofes Frechen in Richtung Köln und Olpe unterwegs.
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Unfall mit einem Tempo jenseits von 130 km/h: In diesem Fall droht eine Mithaftung

Wer die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnabschnitten ohne Tempolimit missachtet, muss grundsätzlich weder mit einem Bußgeld noch mit Punkten in Flensburg rechnen, da die Überschreitung keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dennoch sollte man die Richtgeschwindigkeit nicht vollständig ignorieren – denn wer durch eine Überschreitung einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt, dem kann jede Menge Ärger drohen. Da die Missachtung der Richtgeschwindigkeit das Unfallrisiko erhöht, kann im Falle eines Unfalls eine Mithaftung die Folge sein.

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Das bedeutet: Wer beispielsweise auf der linken Autobahn-Spur extrem schnell unterwegs ist und einem plötzlich ausscherenden Fahrzeug auffährt, kann durchaus eine Mitschuld tragen – sofern er die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitet. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde es für den Fahrer eines Mercedes-AMG richtig teuer: Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte ihn zu einem Schadenersatz in Höhe von 12.000 Euro, weil er mit dem gemieteten Fahrzeug mit einem Tempo weit jenseits der 130 km/h gegen die Mittelleitplanke fuhr (Az. 13 U 1296/17).

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