Genaue Vorschriften

Bei Stau auf der Autobahn streng verboten: Was Fahrer keinesfalls tun sollten

  • Michaela Ebert
    VonMichaela Ebert
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Im Stau stehen kostet Autofahrer viele Nerven – und bei Missachtung von Regeln und Gesetzen im schlimmsten Fall sogar eine Menge Bußgeld. Doch welche Strafe drohen?

Sommer, Sonne, Ferienzeit – und volle Autobahnen. Wer in der Urlaubszeit auf den deutschen Hauptverkehrsadern, wie zum Beispiel der A8 rund um Stuttgart, unterwegs ist, wird den ein oder anderen Stau nicht vermeiden können. Doch wie verhält man sich eigentlich richtig? Was ist verboten? Und wann droht vielleicht sogar Bußgeld?

Bei Stau: Autofahrer sollten ersten Fehler unbedingt vermeiden

Ob Baustelle, ein Pannenfahrzeug oder vielleicht sogar eine Vollsperrung: Die Regeln, die es im Stau auf deutschen Autobahnen zu beachten gilt, bleiben nahezu immer die gleichen: Jeder, der auf ein Stauende zusteuert, sollte zum Beispiel die Warnblinkleuchte anmachen und unbedingt eine Rettungsgasse bilden. Wer sich nicht dran hält, riskiert hier schon mal ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, in jedem Fall aber zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Über den Standstreifen fahren oder durch die Rettungsgasse: Saftiges Bußgeld droht

Dasselbe gilt übrigens auch für Autofahrer, die sich unberechtigterweise durch die Rettungsgasse schlängeln, um an den stehenden Autos vorbeizukommen. Hier muss sogar mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro gerechnet werden!

Besser also auf dem Standstreifen vorbei? Auf keinen Fall! Dieser muss laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) stets freigehalten werden, es sei denn, die Polizei fordert die Verkehrsteilnehmer ausdrücklich zum Befahren auf. Auch, wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ist das Befahren des Seitenstreifens erlaubt.

Aussteigen auf der Autobahn? Auch bei Stau streng verboten – mit einer Ausnahme

Wer jedoch verbotenerweise auf dem Standstreifen erwischt wird – weil er zum Beispiel den Abflug des Urlaubsfliegers nicht verpassen will – riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Autofahrern, die im Stau stehen, bleibt also nichts anderes übrig, als abzuwarten – und im Auto zu bleiben.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Denn, wie echo24.de bereits berichtete, ist es laut Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) strengstes verboten, das Fahrzeug auf der Autobahn zu verlassen – mit einer Ausnahme. Es kann jedoch sein, dass sich die Polizei im Falle des stundenlangen Stehens bei Unwohlsein, Überhitzung und Übermüdung nachsichtig zeigt.

Im Stau zum Handy greifen? ADAC erklärt, wann das erlaubt ist

Was also tun, wenn man stundenlang im Fahrzeug eingeschlossen sitzt und sich kaum einen Millimeter fortbewegt? Der Griff zum Handy scheint da manch einem zu verlockend – dabei ist Telefonieren und Tippen im Straßenverkehr bekannterweise strengsten verboten.

Der ADAC erklärt eine Ausnahmesituation, in der es erlaubt ist, im Stau zum Handy zu greifen.

Und auch beim Stehen im Stau ist das nicht anders. Bei einem Verstoß drohen zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld bis zu 200 Euro. Aber: Hier gibt es eine Ausnahme. Denn, wer im Stau den Motor abstellt, kommt laut ADAC in eine erlaubte Ausnahmesituation, in der die Handynutzung zumindest geduldet wird.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Maximilian Koch

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