Unfall-Risiko

Mit Flipflops Auto fahren: Ist das erlaubt? Das sollten Barfuß-Fahrer wissen

Wer sich barfuß oder mit Flipflops hinters Lenkrad setzt, muss mit Konsequenzen rechnen. In Deutschland gelten besondere Regeln. Bei einem Unfall kann es wirklich teuer werden.

Luftiges Schuhwerk ist für viele im Sommer ein Muss. Schließlich sind Flipflops und Sandalen bei hohen Temperaturen deutlich angenehmer als geschlossene Schuhe. Auch Autofahrer setzten sich gerne mal mit Flipflops hinters Steuer – manche sogar barfuß. Aber ist das erlaubt?

Grundsätzlich gilt, dass das Fahren mit Flipflops, Sandalen und sogar in Socken oder barfuß generell nicht verboten ist. Die Annahme, dass es ein Verbot gibt, ist falsch – so wie viele bekannte „Vorschriften“ für Autofahrer, die überhaupt nicht gelten. „Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland und auch in den meisten europäischen Ländern nicht“, schreibt der „ADAC“.

Mit Flipflops oder barfuß fahren: Das droht Autofahrern bei einem Unfall

Wer in eine Polizeikontrolle gerät, muss also nicht pauschal mit einem Bußgeld rechnen. Trotzdem ist das Autofahren ohne passendes Schuhwerk nicht empfehlenswert – und kann letztendlich richtig teuer werden. Vor allem bei einem Unfall.

Flipflops am Steuer sind prinzipiell erlaubt – aber nicht immer eine gute Idee.

Kommt es zu einem Unfall, kann laut der „Allianz“ durchaus argumentiert werden, dass durch das Tragen von unpassendem Schuhwerk – wie etwa Flipflops – gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen wurde und eine grob fahrlässige Handlung vorliegt. Der „ADAC“ erklärt: „Aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen problematisch sein.“

ADAC warnt: Was Autofahrern bei Flipflop-Fahrt droht

Kommt es etwa zu einem Unfall, „bei dem der Unfallgegner klar die Vorfahrt missachtet hat, kann sich das haftungsrechtlich in Form einer Mithaftung des Geschädigten auswirken.“ Laut „ADAC“ „nämlich dann, wenn dieser mit den richtigen Schuhen den Unfall trotz der Vorfahrtsverletzung noch hätte verhindern können.“ Mit „richtigen Schuhen“ ist festes Schuhwerk gemeint.

Außerdem ist in Deutschland nicht ausgeschlossen, „dass die Vollkaskoversicherung nach einem Unfall mit ungeeigneten Schuhen die Leistung bezüglich des Schadens am eigenen Fahrzeug wegen ,grober Fahrlässigkeit´ mindert oder ganz verweigert“, warnt der „ADAC“ .

Heißt also: Wer mit Flipflops am Steuer sitzt und in einen Unfall verwickelt wird, könnte Probleme bei der Kostenübernahme durch die Versicherung bekommen. Unabhängig davon, ob der Autofahrer mit den Flipflops an den Füßen dabei der Unfallverursacher war. Übrigens droht das auch Autofahrern, die im Sommer mit Winterreifen fahren.

Mit Flipflops oder barfuß Auto fahren: Bei einem Unfall droht Bußgeld

Und nicht nur das: Autofahrern könnte beim Fahren mit Flipflops oder barfuß im Falle eines Unfalls auch noch ein Bußgeld drohen: Die „Allianz“ weist darauf hin, dass, wenn es zu einem Unfall kommt, der mit festem Schuhwerk hätte verhindert werden können, ein Bußgeld von 35 Euro droht. Ähnliches gilt etwa für das Fahren in High Heels.

Die Empfehlungen insgesamt lauten dahingehend, festes Schuhwerk mit sich zu führen, wenn man mit Flipflops, Bergstiefeln oder auch mit Gummistiefeln unterwegs ist. Vor dem Losfahren mit dem Auto einfach die Schuhe wechseln und geeignetes Schuhwerk anziehen! Die ausgezogenen Schuhe dürfen aber keinesfalls im Fahrer-Fußraum liegen, da sie sich unter den Pedalen verklemmen könnten.

Mit Flipflops Auto fahren – auch im Ausland erlaubt?

„In den meisten europäischen Ländern ist es ähnlich wie in Deutschland geregelt: Es gibt kein ausdrückliches Verbot von Flip-Flops, High Heels, Berg- oder Gummistiefeln am Steuer. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet sein muss. Dazu gehört auch angemessene Kleidung“, schreibt hierzu der ADAC. (Von Gertrud Hagenmeyer)

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