Bußgeld vermeiden

Warnblinker ist kein Freifahrtschein: Diese Fehler können teuer werden

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    VonSimon Mones
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Für die Nutzung der Warnblinkanlage im Auto gibt es klare Regeln. Halten in der zweiten Reihe fällt nicht darunter. Doch wann darf man den Warnblinker nutzen?

Jeder Autoautofahrer kennt den Schalter für das Warnblinklicht, der meist mitten im Armaturenbrett zu finden ist. Doch wann soll der Schalter mit dem roten Dreieck aktiviert werden? Mit dem angeschalteten Warnblinklicht macht man auf eine Gefahr aufmerksam. Es sollte nur dann genutzt werden, wenn mit seinem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder man andere vor Gefahren warnen will. Darauf weist die Sachverständigenorganisation DEKRA hin und nennt Nutzungsbeispiele.

Warnblinker richtig nutzen: StVO regelt Einsatz

Oft warnt man nachfolgenden Verkehr mittels Warnblinkanlage, wenn man sich einem Stau etwa auf einer Autobahn nähert. In dieser Situation ist die Nutzung gemäß den Paragrafen 15, 15a und 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausdrücklich erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.

Der Warnblinker darf nur in gewissen Situationen genutzt werden.

Zudem darf beziehungsweise muss der Warnblinker des Autos auch in folgenden Situationen genutzt werden:

  • Bei besonders langsamer Fahrt.
  • Wenn das Auto wegen schlechter Bedingungen am echten Fahrbahnrand abstellt wird – beispielsweise bei Starkregen.
  • Wenn ein anderes Auto abgeschleppt wird; der Warnblinker muss in diesem Fall an beiden Fahrzeugen eingeschaltet sein.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Bußgeld droht: Parken in zweiter Reihe mit Warnblinker ist verboten

Das Warnblinklicht muss auch aktiviert werden, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegenbleibt, an der es möglicherweise nicht rechtzeitig als Hindernis erkennbar ist. Die Warnblinker müssen eingeschaltet bleiben, auch wenn die Pannenstelle durch Warndreieck und Warnleuchte zusätzlich abgesichert wird.

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Nicht statthaft ist dagegen die Nutzung der Warnfunktion beim Halten in der zweiten Reihe, so die DEKRA-Experten. In dieser Situation droht sogar ein Verwarngeld in Höhe von fünf Euro. Hinzu kommt ein Bußgeld für das unzulässige Parken in zweiter Reihe. (Mit Material von SP-X)

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