Was Caravan-Fahrer wissen müssen
Reisen im Wohnmobil: Darf man in der Natur campen?
VonÖmer Kayalischließen
Ein Wohnmobil bietet auf Reisen viel Freiheit. Man kann den Urlaub damit flexibel gestalten und spontan den nächsten Ort zur Übernachtung wählen. Aber dürfen Wohnmobile im Freien überall campen?
- Viele Menschen sind dieses Jahr mit dem Wohnmobil unterwegs.
- Der Vorteil: Man kann die Reise flexibel und spontan gestalten und ist nicht fest an einen Ort gebunden.
- Doch dürfen Wohnmobile auch im Freien parken und campen?
Viele unerfahrene Camper verbinden den Urlaub mit einem Wohnmobil* mit viel Freiheit: Einfach ans Steuer setzen und sehen wohin die Straße einen führt. Und wenn der Tage sich zu Ende neigt, wird spontan ein schönes Plätzchen zum Übernachten gesucht. Vielleicht ja eine weitläufige Grünfläche in der Natur, wo man sich ungestört ausbreiten und das Camp aufschlagen kann. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Mit dem Wohnmobil in der Natur campen: Ist das erlaubt?
Die schnelle Antwort auf diese Frage lautet: Nein. Grundsätzlich ist es laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht erlaubt, sich überall mit dem Wohnmobil niederzulassen und zu campen - auch im Freien in der Natur nicht. Wer mehrere Tage im Caravan übernachten möchte, muss wohl oder übel einen Campingplatz aufsuchen. Auch das Parken am Straßenrand ist nicht ohne Einschränkungen möglich.
Auf der Seite bussgeldkatalog.org heißt es, dass im Wohnmobil schlafen nur dann erlaubt ist, wenn es zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit des Fahrers dient. Doch das darf eine Dauer von zehn Stunden nicht überschreiten. Parken und einmaliges Übernachten ist auch nur dort möglich, wo es nicht ausdrücklich durch die StVO oder entsprechende Verkehrszeichen verboten ist.
Wer die Regelungen nicht beachtet, dem drohen unter anderem folgende Bußgelder:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Wohnmobil verbotswidrig geparkt | mindestens 10 Euro |
| Durch geparktes Wohnmobil andere Verkehrsteilnehmer behindert | mindestens 15 Euro |
| An ungeeigneter Stelle geparkt | 35 Euro |
| Verbotswidrig gecampt | je nach Bundesland zwischen 10 und 200 Euro |
| Verbotswidrig gecampt im Landschaftsschutzgebiet | je nach Bundesland zwischen 15 und 1.500 Euro |
| Verbotswidrig gecampt im Naturschutzgebiet | je nach Bundesland zwischen 50 und 2.500 Euro |
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Mit dem Wohnmobil im Freien übernachten bei Pop-Up-Campingplätzen
Da die Coronavirus-Krise das Verreisen in diesem Jahr einschränkt, haben sich viele Menschen für einen Urlaub mit Wohnmobilen und Wohnwagen entschieden. Wie Autobild berichtet, sind aus diesem Grund zahlreiche Campingplätze überfüllt. Um der hohen Nachfrage nachzukommen, hätten viele Betreiber Pop-Up-Campingplätze aufgebaut. Wohnmobilen stehen somit ausnahmsweise Parkplätze auf ungenutzten Landstücken zur Verfügung. Allerdings fehlen dort die üblichen sanitären Anlagen sowie Anschlüsse ans Stromnetz. Von anderen, nicht erlaubten Stellplätzen im Freien ist Wohnmobil-Reisenden allerdings abzuraten. (ök)*tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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