Anstieg bis 2031

Änderung beim Renteneintritts-Alter: Dieser Jahrgang muss länger arbeiten

  • VonSophia Lavcanski
    schließen

Im Jahr 2024 steigt das Renteneintrittsalter. Ein Jahrgang ist davon besonders betroffen und muss sogar länger arbeiten.

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu, doch das neue Jahr hält nicht nur Veränderungen für Eltern und Minijobber, sondern auch einige finanzielle Veränderungen für Rentner bereit. Auch das Renteneintrittsalter soll verändert werden: Es wird erhöht und ein Jahrgang muss 2024 wohl länger arbeiten.

Altersgrenze für Renteneintritt steigt – ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten

„Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben“, berichtet die „Deutsche Rentenversicherung“. Doch nun soll das Tempo der Erhöhung der Altersgrenze angehoben werden.

Bereits „ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren“, heißt es weiter.

„Zwei Monate länger arbeiten“ – so verändert sich das Renteneintrittsalter

Was genau die Erhöhung der Altersgrenze und der beschleunigte Prozess ab 2024 bedeutet: ab nächstem Jahr kann der Jahrgang 1958 in Rente gehen – jedoch eben erst mit 66 Jahren. Bei allen, die später geboren wurden, wird sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten erhöhen, damit bereits im Jahr 2031 die neue Altersgrenze von 67 Jahren erreicht ist.

Ein kurzes Beispiel: Für Menschen des Jahrgangs 1959 gilt laut „rentenbescheid24“ bald: „Wer am 01.01.1959 geboren wurde, kann erstmals am 01.03.2025, mit Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten, die Regelaltersrente erreichen - beanspruchen-beantragen.“ Der Jahrgang müsse also zwei Monate länger arbeiten, um an die Regelaltersgrenze zu kommen.

Nach gleich zwei Eintrittserhöhungen – „Danach ist erst mal gut“

Auch Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich laut „Business Insider“ zuletzt zur Renteneintrittserhöhung und betonte: „Danach, finde ich, ist auch mal gut“. Wer mit 17 die Schule verlasse und eine Lehre beginne, habe 50 Jahre Arbeit vor der Rente vor sich. „50 Jahre ist eine ganz schön lange Zeit“, sagte er. Dennoch steht für Rentner noch eine andere Erhöhung an.

Auch das Eintrittsalter für die sogenannte „Rente ab 63“ ist nämlich gestiegen und wird bis zum Jahr 2029 wohl eher „Rente ab 65“ heißen. Die „Deutsche Rentenversicherung“ erklärt: „Bei der als ‚Rente ab 63‘ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird.“

Rubriklistenbild: © IMAGO / Imagebroker

Mehr zum Thema