Wichtige Neuerungen
Das ändert sich für Rentner 2024: Altersgrenzen, Abschläge, Steuern und mehr
VonGertrud Hagenmeyerschließen
Im Jahr 2024 treten in der Rentenversicherung wichtige Änderungen in Kraft. Der Beitragssatz bleibt zwar stabil, jedoch die Altersgrenzen verschiedener Rentenarten verändern sich.
Ab Januar 2024 müssen sich Rentner in Deutschland auf einige Änderungen einstellen. Das gibt die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV) bekannt. Damit verbunden sind auch finanzielle Auswirkungen auf die Rentenhöhe und Neuerungen beim Renteneintrittsalter.
Eintrittsalter für die reguläre Altersrente wird angehoben – Altersgrenze für „Rente ab 63“ steigt
Auf 66 Jahre steigt zu Beginn des nächsten Jahres die reguläre Altersgrenze für die Rente. Die DRV erklärt, dass hiervon Versicherte, die 1958 geboren wurden, betroffen sind. „Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in zwei-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht“.
Bei der bisher als „Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte treten Änderungen in Kraft. Die Altersgrenze für 1960 Geborene steigt auf 64 Jahre und 4 Monate. „Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird“, berichtet die DRV.
Rente 2024: Höherer Abschlag bei neuen „Renten für langjährig Versicherte“
Die abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen können nur langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist für diese Rentenart nicht möglich. Denn die schrittweise Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2031 bringt höhere Abschläge bei der „Rente ab 63“ mit sich.
Für alle Versicherten des Jahrgangs 1961, die im kommenden Jahr 63 Jahre alt werden, wird das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 6 Monaten liegen. Bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 12,6 Prozent. Für Versicherte des Jahrgangs 1960 betrug der Abschlag maximal 12 Prozent.
Renten wegen Erwerbsminderung – höhere Hinzuverdienstgrenzen und bessere Absicherung
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen laut „DRV“ im Jahr 2024: „Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar 2024 eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro“.
Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Diese Zurechnungszeiten erhöhen sich schrittweise bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre.
Änderungen für Rentner 2024: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen ab Januar
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt 2024 in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 Euro auf 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 7.100 Euro auf 7.450 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze stellt den Höchstbetrag dar, bis zu dem das Arbeitseinkommen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinausgeht, werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.
Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag in der Rentenversicherung steigen
Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab Januar 2024 von 96,72 Euro auf 100,07 Euro. Der Höchstbetrag klettert von 1.357,80 Euro auf 1.404,30 Euro im Monat.
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Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Es gibt hier jedoch Ausnahmen.
Minijob-Grenze steigt von 520 Euro auf 538 Euro
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – steigt 2024 von 520 Euro auf 538 Euro, berichtet die DRV. „Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn im kommenden Jahr von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze“.
Regelung für Neurentner ab 2024: Höherer Steueranteil
Wer 2024 neu in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2024 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 84 Prozent. Bestandsrenten bleiben hiervon ausgenommen.
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