Verkehrsschild

Vorsicht bei „Grünem Pfeil“: Nicht jeder gilt auch für Autofahrer

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Das schwarze Verkehrsschild mit dem grünen Pfeil neben der Ampel sollte jedem Autofahrer bekannt sein. Aber es gibt auch eine Version, die jedoch nicht für alle gilt – und für Verwirrung sorgen kann.

Das kleine schwarze Verkehrsschild mit dem grünen Pfeil sollte jedem Autofahrer bekannt sein, im Gegensatz zu dem orangefarbenen Pfeil auf Autobahnen. Der permanente Grünpfeil (Zeichen 720 StVO) erlaubt es Autofahrern rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel rot ist. Vorausgesetzt, die Verkehrslage lässt es zu. Doch seit einiger Zeit gibt es an immer mehr Ampeln eine andere Version des grünen Pfeils, die nicht für alle Verkehrsteilnehmer gilt – vor allem nicht für Autofahrer.

Dieser grüne Pfeil gilt nicht für Autofahrer. Er erlaubt nur Fahrradfahrern, auch bei einer roten Ampel rechts abzubiegen.

Dieser „Grüne Pfeil“ gilt nicht für Autofahrer

Hier noch mal eine kleine Erinnerung, wie das Verkehrszeichen grüner Pfeil funktioniert: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen alle Verkehrsteilnehmer, wenn ein grüner Pfeil rechts neben der Ampel angebracht ist, auch abbiegen, wenn die Ampel rot ist. Allerdings gibt es beim Grünpfeil einen beliebten Fehler, den fast alle machen. Verkehrsteilnehmer müssen zunächst langsam an die Haltelinie heranfahren und sich einen Überblick über die Verkehrslage schaffen. Empfohlen wird, den Verkehr mindestens drei Sekunden stehend zu beobachten. Ist die Straße frei, darf abgebogen werden.

Übrigens müssen Verkehrsteilnehmer diese Möglichkeit nicht nutzen – sie sind nicht dazu verpflichtet abzubiegen, wenn ein Grünpfeil vorhanden ist. Es darf auch gewartet werden, bis die Ampel grün wird. Anders sieht es übrigens bei einer Ampel mit integrierten Leuchtpfeil aus. Dieser gibt den Verkehr in der Richtung frei, in die der Pfeil zeigt. Die Verkehrsströme in diese Richtung sind in der Grünphase des Leuchtpfeils angehalten. Autofahrer können gefahrlos in Pfeilrichtung abbiegen – und müssen es auch.

Grünpfeil für Radfahrer – Autofahrer dürfen nicht über rot fahren und abbiegen

Doch seit 2019 gibt es auf deutschen Straßen noch eine andere Version des Grünpfeils. Der „neue“ grüne Pfeil ist inzwischen vor allem in Städten immer häufiger zu sehen. Auf einem weißen Schild ist der bereits bekannte grüne Pfeil zu sehen, allerdings mit einem Zusatz: „nur“ steht darunter und ein Fahrrad ist darunter abgebildet. Dieser Grünpfeil gilt nicht für Autofahrer, sondern ausdrücklich nur Radfahrer dürfen hier nach vorherigem Anhalten rechts abbiegen.

Den grünen Pfeil für Radfahrer gab es zuerst nur in ausgewählten Städten – darunter auch die Landeshauptstadt Stuttgart – im Rahmen eines Pilotversuchs der Bundesanstalt für Straßenwesten (BASt). Im April 2020 ist der grüne Pfeil für Radfahrer offiziell als neues Verkehrszeichen eingeführt worden und wird in immer mehr deutschen Städten angebracht.

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Tatsächlich gibt es doch einige Vorschriften im Straßenverkehr, die viele Autofahrer nicht kennen. Auch manche Schilder sind so selten, dass sie manche Autofahrer möglicherweise noch nie gesehen haben – wie etwa ein rundes schwarz-weißes Zeichen. Ein ähnliches schwarz-weißes Verkehrsschild ist auch auf Autobahnen zu finden, allerdings mit einer anderen Bedeutung. In der Nähe von Brücken steht hin und wieder ein gelb-orangefarbenes Verkehrsschild mit Pfeilen und Zahlen – auch dieses Schild ist vielen Autofahrern unbekannt.

Rubriklistenbild: © Annette Riedl/dpa

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