In der Wohnung

Cannabis-Anbau in der Wohnung: Was streng verboten ist – und was Mieter dürfen

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Seit der Legalisierung von Cannabis sind viele Fragen offen: Dürfen Mieter zum Beispiel Cannabis anbauen und in der Mietwohnung rauchen? Welche Rechte haben Vermieter? echo24.de klärt auf.

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legal – zumindest teilweise. So ist der Anbau für den Eigenbedarf und der Besitz Gras erlaubt. Das bedeutet, dass drei Pflanzen pro erwachsener Person im Garten oder in der Wohnung in einem Zimmer oder in einem „Grow-Zelt“ angebaut werden dürfen. Wenn der Konsument in seinen eigenen vier Wänden wohnt, sollte es keine Probleme geben.

Es sei denn, die Nachbarn fühlen sich durch den teilweise starken und spezifischen Geruch der blühenden Pflanzen oder des Rauchs belästigt. Denn trotz Legalisierung dürfen die Mitmenschen nicht durch Geruchsbelästigung gestört werden, wie echo24.de bereits berichtete. Aber was bedeutet das für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter? Welche Regeln gelten dann?

Cannabis in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dürfen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit an ihrem Wohnsitz bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenbedarf anbauen. Außerdem darf eine erwachsene Person insgesamt 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenverbrauch besitzen. Allerdings darf die Mietwohnung durch den Anbau nicht beeinträchtigt werden – etwa durch intensive Beleuchtung, Belüftung oder Bewässerung der Pflanzen. Im Schadensfall muss der Mieter für den Schaden aufkommen, der durch den Anbau entstanden ist.

Auch das Rauchen in der Mietwohnung – dazu zählt auch das Rauchen von Gras – ist grundsätzlich erlaubt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Rauchen in der Mietwohnung vertraglich ausgeschlossen werden, wie „StN.de“ berichtet. Die Grenze ist demnach erst dann überschritten, wenn der Rauchgeruch – dazu zählt auch Zigarettenrauch – nach außen dringt. Im Klartext: Fühlen sich die Nachbarn im Treppenhaus durch den Geruch belästigt, müssen sich Mieter etwas einfallen lassen, um das Problem zu lösen. Auch für eventuelle Rauchschäden wie vergilbte Wände muss der Mieter aufkommen. So müssen beispielsweise die Wände beim Auszug gestrichen werden.

Cannabis anbauen und rauchen in der Mietwohnung – was ist verboten?

Was der Vermieter verbieten kann, ist der professionelle Anbau von Cannabis. Das bedeutet, dass in der Wohnung keine „Plantagen“ angebaut werden dürfen. Hält sich der Mieter nicht an das Gesetz und baut mehr als erlaubt an, kann der Vermieter zunächst eine Abmahnung aussprechen. Erfolgt kein Rückbau, kann der Vermieter dem Mieter auch kündigen. Gleiches gilt für die Belästigung der Nachbarn durch Rauch. Egal ob Zigarettenrauch oder Cannabisrauch, auf die Kinder und Jugendliche sollte ganz besonders Rücksicht genommen werden.

Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vor. So ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten. Ebenso ist der Konsum z. B. auf Kinderspielplätzen eingeschränkt. Dies gilt auch für Freiflächen und Spielplätze, die zur Wohnung oder zum Haus gehören, wenn die Hausordnung eine entsprechende Regelung vorsieht. Im Zweifelsfall sollten Mieter mit ihrem Vermieter Rücksprache halten.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Collage echo24.de

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