Was ab Januar neu ist

Feuerlöscher, Heizung und Co.: Diese Änderungen betreffen Haushalte ab 2024

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Das neue Jahr bringt Neuerungen und Änderungen mit sich. Unter anderem muss im Haushalt einiges beachtet werden: ab 2024 gelten andere Fristen, Regeln und Normen.

Zum Jahreswechsel ändert sich in Deutschland viel. Denn Versicherungen, Bundesregierung und Unternehmen planen ihre Neuerungen oft für das neue Jahr. Auch 2024 kommen einige Änderungen auf die Menschen zu.

Unter anderem gibt es Neuerungen bei Mindestlohn, Arbeitszeit und Co., aber auch finanzielle Änderungen stehen an, wie die Bürger-Gelderhöhung ab 2024 – eine Tabelle zeigt, wer mehr Geld bekommt. Zu diesen Änderungen kommen die neuen Haushaltsbestimmungen hinzu:

  • Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Feuerlöscher nur noch ohne schädliche Stoffe – „PFAS“
  • Rauchwarnmelder werden Pflicht oder müssen erneuert werden

Neuerung im Haushalt ab 2024 – Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien

Ab Januar 2024 gilt für Hausbesitzer die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wie die Bundesregierung mitteilt. Allerdings gilt diese Vorgabe nur für neue Anlagen, für bestehende Heizungen gibt es keine Austauschpflicht.

Eine Austauschpflicht gilt hingegen für Autofahrer, deren Führerscheine ablaufen. Im Januar 2024 müssen einige Autofahrer ihren Lappen abgeben.

Ab 2024 verboten? Feuerlöscher ohne schädliche Stoffe verwenden

Bestimmte schädliche Stoffe, sogenannte „PFAS“, sind unter anderem in Schaumfeuerlöschern enthalten. Diese „PFAS“ könnten jedoch bald verboten werden – aktuell gibt es ein Regulierungsvorhaben für Feuerlöscher mit PFAS in der EU. Die Folge: Alte Feuerlöscher müssten dann gegebenenfalls ausgetauscht werden.

„Der Beschränkungsvorschlag umfasst das Inverkehrbringen, die Formulierung und Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen. Die Gesamtkonzentration von PFAS als Bestandteil eines Feuerlöschschaums soll auf 1 mg/L begrenzt werden“, erklärt das Umweltbundesamt.

Wer einen alten Feuerlöscher zu Hause hat, kann ihn bereits vorsorglich entsorgen. Wie die „Brandschutz-Zentrale“ erläutert, gibt es mehrere Möglichkeiten, alte Feuerlöscher zu entsorgen. Eine Möglichkeit ist die Entsorgung über den örtlichen Wertstoffhof. In den meisten Fällen werden die Feuerlöscher gegen eine geringe Gebühr angenommen. Alternativ können alte Feuerlöscher auch über örtliche Brandschutz-Fachbetriebe entsorgt werden. Dort können die Feuerlöscher jedoch häufig nur beim Kauf eines neuen Feuerlöschers abgegeben werden.

Rauchwarnmelder-Pflicht: In vielen Haushalten ist Erneuerung bis Ende 2024 notwendig

In allen deutschen Bundesländern ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten bereits Pflicht. In den meisten Bundesländern sind Rauchwarnmelder inzwischen auch in bestehenden Gebäuden Pflicht. Lediglich in Sachsen müssen Hauseigentümer bis zum 31. Dezember 2023 nachrüsten.

Ab 2024 ist der Rauchmelder auch in Sachsen für alle Haushalte verpflichtend, wie „Rauchmelder retten Leben“ schreibt. Haushalte, die noch keine Rauchmelder installiert haben, sollten dies also nachholen – auch in anderen Bundesländern.

In Baden-Württemberg und Hessen müssen viele Rauchwarnmelder bis spätestens 31. Dezember 2024 ausgetauscht werden. Zehn Jahre nach der Ausdehnung der Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsgebäude haben sie ihre maximal zulässige Betriebsdauer nach „DIN 14676-1“ erreicht, wie der „BS Brandschutz“ schreibt. Damit die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder gültig sind, müssen sie den Anforderungen entsprechen. Neben Änderungen im Haushalt stehen auch Neuerungen für Autofahrer an.

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