Altersvorsorge checken
In Teilzeit arbeiten – und dann? Die finanziellen Folgen für die Rente
VonMichaela Ebertschließen
Wie wirkt sich eine Teilzeitbeschäftigung auf die Rente aus? Wer mehr Zeit für die Familie will, kann Abstriche beim Job machen. Doch Arbeitnehmer sollten die Folgen für die Altersvorsorge kennen.
Work-Life-Balance, Kinderbetreuung oder Weiterbildungen – es gibt viele Gründe, sich für Teilzeitarbeit zu entscheiden. Und keine Frage, das Arbeitsmodell bringt viele Vorteile mit sich – immerhin ist der Job nicht alles. Stattdessen verzichten viele lieber auf etwas Gehalt und investieren ihre Zeit anderweitig. Dennoch sollten Arbeitnehmern – besonders in ihren jungen Jahren – die Auswirkungen auf ihre Rente im Blick behalten.
Schließlich ist es kein Geheimnis mehr, dass in Baden-Württemberg jeder zweiten Rentnerin Altersarmut droht. Manchen Senioren reicht nicht mal das Geld für das Pflegeheim. Experten geben deshalb den Tipp, frühzeitig an die Altersvorsogre zu denken und sich auch die Folgen der Teilzeitbeschäftigung auszurechnen.
Teilzeitmodell: Weniger Arbeit, weniger Gehalt – weniger Rente?
Denn wer weniger arbeitet, bekommt nicht nur weniger Gehalt, sondern zahlt auch eniger in seine Rente ein. Um realistisch zu planen, sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich das künftige Netto-Gehalt sowie die dadurch entstehende Rentenlücke ausrechnen. Dazu rät der Bundesverband deutscher Banken.
Online-Tool hilft: Auswirkungen reduzierter Wochenstunden ausrechnen lassen
Ein empfehlenswertes Tool, um sich die Auswirkungen reduzierter Wochenstunden auf das Netto-Gehalt auszurechnen, gibt es online auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Aber es kann auch anders kommen: Da Arbeitnehmer mit weniger Einkommen meist auch weniger Steuern zahlen müssen, bleibt manchmal trotz reduzierter Arbeitszeit mehr Gehalt übrig als gedacht. Nachrechnen lohnt sich also. Übrigens: Selbst, wer nie gearbeitet hat, hat Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Und die liegt schon mal bei 850 Euro im Monat.
Zu geringe Rente berechnet? Arbeitnehmer können Rückkehrrecht nutzen
Für Teilzeitarbeitnehmer ist außerdem interessant, dass sie von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen können. Konkret heißt das, dass der Gesetzgeber 2019 festgelegt hat, dass durch die Brückenteilzeit eine Rückkehr zum ursprünglichen Stundenumfang möglich ist. Denn diese befristete Teilzeitarbeit beinhaltet ein Rückkehrrecht zur vorherigen Stundenregelung.
Voraussetzung dafür ist unter anderem: Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 45 Mitarbeiter und das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate. Dann können Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragen, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren – und zwar in einem Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren.
Nachrechnen lohnt sich – im Zweifelsfall Experten zu Rat ziehen
Steht der Verdienst fest, können Arbeitnehmer sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden, um mehr über die Auswirkungen auf die gesetzliche Rente zu erfahren. Dafür können sie einen Beratungstermin zur Klärung des Versicherungskontos vereinbaren. Wer längere Zeit in Teilzeit arbeitet, verzichtet in der Regel auch auf Rentenansprüche. Kindererziehungszeiten werden zwar angerechnet. Bleibt ein Partner jedoch aufgrund der Kinderbetreuung mehr Zuhause, kann es sinnvoll sein, wenn Paare gemeinsam eine Vereinbarung treffen, wie sie die Lücke ausgleichen wollen und können.
In jedem Fall sollten sich Arbeitnehmer, die in Teilzeit gehen wollen, Gedanken machen, wie sie ihre Rentenlücke schließen können. Wer den Schritt plant, lässt sich am besten unabhängig beraten, wie er oder sie privat entsprechend vorsorgen kann.
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