Fehler bei Hinterlassenschaft

Sieben große Irrtümer zum Thema Nachlass – Erben leicht gemacht

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Neben Trauer müssen sich Erben auch mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Beim Nachlass kommt es oft zu Missverständnissen, Streit und finanziellen Verlusten.

Mit dem Tod eines Menschen fällt meist eine Erbschaft an. Doch Erben ist ein sensibles Thema, das oft mit Emotionen und Unsicherheit verbunden ist. Umso wichtiger ist es, sich über die rechtlichen Grundlagen und die häufigsten Irrtümer zu informieren.
echo24.de erklärt die sieben größten Missverständnisse rund ums Thema, Erbe und Hinterlassenschaft. Das Vermächtnis kann nämlich negative Auswirkungen auf die Familie, die Finanzen haben oder belastend für die eigene Psyche sein. Schließlich kann Erben durch Pflichtteile, Steuern und Kostenfallen teuer werden.

Irrtum beim Erben: Gilt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge?

Ein häufiger Denkfehler beim Thema Erben ist, dass ohne Testament die gesetzliche Erbfolge eintritt und diese für alle gerecht ist. Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, tritt zwar die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein. Danach erben aber in erster Linie die Kinder und der Ehegatte. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, treten die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad an ihre Stelle, wie das „Bundesministerium der Justiz“ schreibt. Das kann allerdings zu Ergebnissen führen, die der Erblasser nicht gewollt hat. Enterbte Familienmitglieder haben zudem einen Pflichtteilsanspruch, der ihnen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils garantiert. Doch manche Verwandte können trotz Erbe-Pflichtteil aus dem Nachlass gestrichen werden.

Häufiges Missverständnis beim Erben: Muss das Testament beim Notar erstellt werden?

Viele Menschen glauben, dass ein Testament vor einem Notar erstellt oder beglaubigt werden muss. Das ist aber falsch, wie „Gansel Rechtsanwälte“ schreibt. Eine notarielle Beurkundung ist zwar möglich, aber nicht zwingend. Ein handschriftliches Testament ist ebenso gültig, muss aber eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Wichtig: Formfehler können zur Unwirksamkeit des Testaments führen.

Kann der ganze Besitz an eine Person vererbt werden?

Manche Menschen glauben, dass sie bestimmen können, an wen sie vererben, und dass sie ihr gesamtes Vermögen an eine Person vererben können. Das ist aber falsch. Nahe Verwandte haben in Deutschland einen gesetzlichen Pflichtteil, der ihnen auch gegen den Willen des Erblassers zusteht. Er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wie „November.de“ schreibt.

Gehört nach dem Tod eins Partners alles dem anderen?

„Nach dem Tod meines Partners gehört automatisch alles mir“, denken manche Erben. Doch das ist falsch. Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten hängt vom Güterstand und von der Zahl der Kinder ab. Bei der Gütergemeinschaft erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, bei der Zugewinngemeinschaft die Hälfte. Beim Güterstand der Gütertrennung hängt der Erbteil des Ehegatten von der Anzahl der Kinder ab, wie „Raklinger.de“ erklärt.

Ein Testament muss nicht von einem Notar beglaubigt sein, um rechtliche Gültigkeit zu haben. (Symbolbild)

Offene Rechnungen nach dem Tod: Können Schulden vererbt werden?

Viele Menschen freuen sich auf ihr Erbe. Doch nicht immer bringt eine Erbschaft finanziellen Segen und Reichtum. Auch Schulden und offene Rechnungen werden vererbt. Dass Schulden nicht vererbt werden, ist daher ein Mythos und falsch. Die Erben haften für die Schulden des Erblassers, allerdings nur bis zur Höhe des Nachlasses. Sie können das Erbe auch ausschlagen, müssen dann aber unter Umständen auf Erinnerungsstücke und persönliche Gegenstände des Verstorbenen verzichten. echo24.de berichtet genauer zum Thema: Was passiert nach dem Tod mit offenen Rechnungen?

Können Schenkungen unter Lebenden den Pflichtteil schmälern?

Nein, Schenkungen unter Lebenden sind nicht sicher und schmälern den Pflichtteil. Schenkungen können vom Pflichtteilsberechtigten angefochten werden, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden. Die Schenkung wird dem Nachlass wieder hinzugerechnet, damit die Pflichtteilsberechtigten nicht benachteiligt werden. Liegt die Schenkung mehr als zehn Jahre zurück, wird sie nicht mehr berücksichtigt, wie „Advocado“ schreibt.

Gibt es bei der Erbschaft keine Fristen?

Viele Menschen glauben, dass es im Erbfall keine Fristen gibt. Dies ist jedoch falsch. Die Erben müssen die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie vom Tod des Erblassers erfahren haben, annehmen oder ausschlagen. Andernfalls gilt die Erbschaft als angenommen, wie die „Verbraucherzentrale“ schreibt.

Um Fehler und unliebsame Überraschungen im Erbfall zu vermeiden, können sich Erben frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Sie erfahren unter anderem, welche Erb- und Pflichtteilsrechte sie haben, können ihr Testament überprüfen lassen und sich in Zweifelsfällen juristisch beraten lassen. echo24.de bietet ebenfalls Tipps zur richtigen Gestaltung des Testaments, um ohne Streit zu vererben.

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

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