Was geplant ist

Steuer-Änderung geplant: Mehr Geld für Arbeitnehmer, Paare, Eltern und Co.

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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In Deutschland sind einige Änderungen bei der Steuer geplant. Freibeträge und die Einkommensteuer-Grenzen sollen angepasst werden, zwei Steuerklassen wegfallen.

Steuern zahlt wohl niemand wirklich gerne. Immerhin gibt es regelmäßig Anpassungen, die einigen Steuerzahlern eine Entlastung bringen. Die Bundesregierung will am Mittwoch gleich mehrere Entlastungen bei der Einkommensteuer und eine Reform der Steuerklassen auf den Weg bringen.

Die Steuer-Änderungen sind Teil des zweiten Jahressteuergesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP), die als Gesamtpaket erst durchs Kabinett und dann durch den Bundestag gebracht werden sollen, erklärt die „dpa“. Diese Änderungen sind besonders relevant.

Mehr Geld durch Steuer-Änderung: Was geplant ist und wer profitieren soll

Laut Bundesverfassungsgericht darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Deshalb müssen Freibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Ändern sollen sie sich nun nicht nur für kommende Jahre, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024.

Konkret soll der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 steigen. Im kommenden Jahr soll er laut einem ersten Entwurf um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben werden, 2026 noch einmal um 252 Euro auf dann 12.336 Euro. Auch für Rentner gibt es einen Freibetrag.

Kinderfreibetrag soll angehoben werden – Kindergeld steigt ab Januar 2025

Der steuerliche Kinderfreibetrag soll in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden. 2025 soll er um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro steigen. Die Zahlen sind allerdings noch vorläufig und können mit dem Progressionsbericht im Herbst noch angepasst werden.

Ab Januar 2025 sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld bekommen – also 255 statt bisher 250 Euro monatlich. 

Einkommenssteuer wird an die Inflation angepasst – Grenze wird nach oben verschoben

Lindner hat in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass die Eckwerte in der Einkommensteuer erneut an die Inflation angepasst werden. Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben – mit Ausnahme der Reichensteuer. Dieser Steuersatz, der mit 45 Prozent noch oberhalb des Spitzensteuersatzes liegt, soll weiterhin ab 227.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gelten. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag dagegen werden auch angehoben.

In Deutschland sind mehrere Steuer-Änderungen geplant.

Damit gleicht die Bundesregierung die sogenannte kalte Progression aus. Ohne diese Anpassung würde ein Gehaltsplus in Höhe der Inflation zu höheren Steuern führen- obwohl der Betroffene letztlich überhaupt keine höhere Kaufkraft hat. 

Große Steuer-Änderung geplant: Zwei Klassen sollen für Arbeitnehmer wegfallen

Die Steuerklassen beeinflussen nicht die endgültige Höhe der zu zahlenden Steuern – aber sie ermöglichen es Paaren, bis zur finalen Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung zu haben, ein zinsloser Kredit vom Finanzamt quasi. Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen dafür die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Der Gutverdiener profitiert in Steuerklasse 3 von höheren Freibeträgen, der Partner mit dem geringeren Lohn hat in Steuerklasse 5 dagegen erheblich höhere Abzüge. 

Beiden zusammen steht dadurch zwar monatlich das bestmögliche Netto zur Verfügung – sie müssen aber damit rechnen, am Jahresende Steuern nachzuzahlen. Außerdem kann bei Geringverdienern schnell der Eindruck entstehen, ihre Arbeit lohne sich nicht. Die Bundesregierung will die beiden Steuerklassen nun abschaffen.

Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt und besteuert entsprechend. Die Lohnsteuerbelastung soll so gerechter auf beide Eheleute oder Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich ändert sich die Steuerbelastung für die Paare nicht, Nachzahlungen werden aber seltener.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Guido Schiefer