Wenn Bus und S-Bahn nicht fahren

Nahverkehr-Streik: Diese Rechte haben Fahrgäste und Arbeitnehmer

  • Lisa Klein
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Wenn der Nahverkehr streikt, Bus und S-Bahn nicht fahren, kommt so manch einer ins Schwitzen. Müssen Arbeitnehmer trotzdem ins Büro? Gibt es ein Recht auf Ersatzzahlungen?

Immer wieder kommt es auch im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zu Streiks. Wer zur Arbeit oder Schule muss, kann alternativ nur auf Auto, Fahrrad oder notfalls das Taxi zurückgreifen. Wenn am Flughafen gestreikt wird, Flüge Verspätung haben oder komplett ausfallen, müssen Fluggäste nicht hilflos zusehen – denn Passagiere haben bestimmte Rechte. Doch wie sieht das aus, wenn der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) streikt? Welche Rechte haben Fahrgäste?

Nahverkehr streikt – Bus und Bahn fahren nicht: Gibt es Ersatzzahlungen? Diese Rechte haben Kunden

Tatsächlich sieht es für Betroffene des ÖPNV-Streiks eher schlecht aus. „Bei einem Streik bestehen seitens der Benutzer von U-Bahn, Trambahn und Bussen keine Ersatzansprüche“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Bußler auf seiner Kanzlei-Seite. Das geht auf ein Urteil im Jahr 2010 zurück: Ein ÖPNV-Kunde hatte ein Jahresabonnement abgeschlossen und wollte eine Ersatzzahlung für einen Streiktag einklagen, an dem er Bus und Bahn nicht nutzen konnte. Dabei ging es um wenige Euro. Das Gericht wies die Klage zurück.

Laut „Verbraucherzentrale“ kann sich auch nicht auf die „Mobilitätsgarantie“ einzelner Verkehrsunternehmen bei einem Streik berufen werden. Streikt der ÖPNV, haben Fahrgäste Pech gehabt – meckern und klagen bringt nichts. Wer nicht Auto oder Fahrrad fahren kann und auf die Idee kommt, stattdessen mit einem Taxi von A nach B zu fahren, muss die Kosten selber tragen. Es gibt keinen Anspruch, dass Verkehrsunternehmen dann die Taxikosten übernehmen.

Anders ist das übrigens, wenn die Deutsche Bahn streikt. „Wenn Sie wegen eines Streiks viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür ein Formular an“, erklärt die „Verbraucherzentrale“. Bahn-Kunden können dann einen Teil des Fahrpreises oder sogar die kompletten Fahrtkosten zurückbekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung.

ÖPNV streikt – muss ich trotzdem zur Arbeit? Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Wer jetzt denkt: „Ach, dann bleibe ich einfach zu Hause“ – sollte das lieber nicht tun. Denn: Arbeitnehmer müssen trotzdem zur Arbeit kommen, das regelt das sogenannte „Wegerisiko“.

Der Weg zur Arbeit liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Wer mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß nicht zur Arbeit kommt und Zuhause bleiben will, muss das vorab mit dem Arbeitgeber abklären. Ein Recht auf Homeoffice, darauf Überstunden oder Urlaub zu nehmen, haben Arbeitnehmer allerdings nicht. Schlimmstenfalls müssen Arbeitnehmer mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen.

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