Wichtige Neuerungen im Überblick
Änderungen im Überblick: Das kommt 2024 auf alle zu
VonMelissa Sperberschließen
Michaela Ebertschließen
Das Jahr 2024 hält für die Menschen in Deutschland viele Änderungen bereit. Die ersten Neuerungen greifen bereits ab Januar.
Neues Jahr – neue Gesetze? Oftmals kommen mit dem Jahreswechsel viele neue Regeln, Richtlinien und Änderungen auf die Menschen in Deutschland und Baden-Württemberg zu. Das kann mitunter verwirrend sein – zumal oftmals nahezu alle Lebensbereiche von Neuerungen betroffen sind.
Egal, ob beim Einkaufen, Wohnen, Autofahren oder auch bei bürokratischen Angelegenheiten, wie zum Beispiel dem Antrag eines Personalausweises: Auch im Jahr 2024 muss wieder mit vielen Änderungen gerechnet werden. echo24.de gibt einen Überblick, was im neuen Jahr auf Verbraucher zukommt.
Einkauf-Änderung ab 2024: Pfand ab Januar auch für Milchprodukte Pflicht
Besonders beim Einkaufen müssen Verbraucher im neuen Jahr mit einigen Umstellungen rechnen. Los geht es bereits ab dem 1. Januar 2024. Dann müssen Kunden nämlich für Milchprodukte tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür ist recht simpel – und im Sinne der Nachhaltigkeit: Laut einer neuen Verordnung wird das Pfandsystem weiter ausgedehnt. Heißt konkret: Für Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, gibt es dann einen Pfand-Zuschlag von 25 Cent.
„Tethered Caps“ sollen ab 2024 für mehr Nachhaltigkeit sorgen
Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine neue Verordnung der EU – und auch sie betrifft die Einweg-Getränkeverpackungen. Hier sind nämlich ab Juli 2024 die sogenannten „Tethered Caps“ (deutsch: nicht ablösbare Flaschendeckel) bei allen Produkten Pflicht. Manch einer kennt sie womöglich schon von den bekannten Getränkemarken, wie Coca-Cola oder Fanta: Der Deckel ist dort fest mit der Flasche verbunden. Durch die Regelung sollen in Zukunft weniger Plastikdeckel in der Natur landen.
Konkrete Änderungen bei Lidl und Co: Discounter schmeißen Produkte aus dem Sortiment
Bei einigen Lebensmittelhändlern werden die Änderungen für 2024 sogar noch konkreter: Die Discounter Lidl und Aldi zum Beispiel schmeißen einige Produkte aus dem Sortiment. Kunden können so ab Anfang des Jahres nur noch Frischmilch- und laktosefreie Milch-Eigenmarken mit den Haltungsformen 3 und 4 zu kaufen. Im Verlaufe des Jahres soll zudem die Umstellung der haltbaren Milch und somit des gesamten Sortiments an Trinkmilch auf die höhere Haltungsstufe 3 erfolgen.
Änderungen ab 2024 für Autofahrer: Teurere Spritpreise – weniger „Umweltprämie“
Mit dem Jahreswechsel gibt es zudem auch einige Veränderungen im Straßenverkehr. Konkret betroffen sind vor allem Autofahrer. Bereits im Januar geht es mit den ersten Umstellungen los: Denn ab Neujahr gibt es beim Privatkauf kleinerer E-Autos nur noch 3.000 statt 4.500 Euro „Umweltprämie“.
Gleichzeitig klettert auch die CO₂-Steuer auf die nächste Stufe. Die Steuer steigt dann von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO₂ an – heißt konkret: Benzin und Diesel werden wohl auch im neuen Jahr weiterhin deutlich im Preis zulegen.
Neuerung bei Kfz-Zulassung ab 2024: Blackbox im Auto wird zur Pflicht
Mitte des Jahres, ab dem 7. Juli 2024, tritt zudem eine neue Regelung in Kraft, die alle neu zugelassenen Fahrzeuge betrifft: Laut einer neuen EU-Verordnung ist dann die Blackbox im Auto Pflicht. Diese zeichnet Daten auf, um im Fall der Fälle den Unfall besser rekonstruieren zu können. Welche Fahrzeuge das genau betrifft und um welche Assistenzsysteme es sich handelt, erklärt echo24.de bereits.
Neue Führerschein-Regeln für 2024 geplant: Änderungen betreffen Fahranfänger und Senioren
Noch nicht vollends entschieden ist eine Neuerung, die vor allem den Führerschein betrifft: Die EU schlägt vor, ab 2024 härtere Regeln einzuführen, wenn es um den „Lappen“ geht. Diese könnten besonders Senioren und Fahranfänger stark einschränken. So sollen für Fahrneulinge ein nächtliches Fahrverbot und ein Tempolimit auf Autobahnen gelten. Bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sollen regelmäßige Fahrkontrollen durchgeführt werden. Aktuell wird darüber aber noch heiß diskutiert.
Änderungen ab 2024 beim Personalausweis und Reisepass
Und auch weitere, wichtige Dokumente sind im Jahr 2024 von einer Änderung betroffen: Bei Reisepass und Ausweis gibt es eine Neuerung, die wirklich jeden betrifft. Zumindest jeden, der ab November 2024 eines der sogenannten „hoheitlichen Dokumente“ neu beantragt: Ab dem 1. November 2024 wird es den Herstellern dieser Dokumente erlaubt sein, diese direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zu senden. Der Besuch bei einer Behörde fällt somit weg.
Mehr Geld ab 2024: Das ändert sich für Minijobber und Rentner
Für bestimmte Personengruppen sind es erfreuliche Nachrichten: Ab 2024 gibt es mehr Geld. Denn wie echo24.de bereits berichtet, wird ab 2024 der Mindestlohn angepasst. Dieser steigt ab dem 1. Januar um 42 Cent auf zwölf Euro und 41 Cent brutto pro Stunde.
Parallel steigt auch die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs von 520 Euro pro Monat auf 538 Euro pro Monat. Auch Rentner können sich freuen: Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sollen ab 2024 mehr Geld erhalten. Wie viel das ist, hängt jedoch vom Renteneintritt ab.
Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt – auch Mindestvergütung für Azubis
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Erhöhung um fünf Prozent: Pflegegeld steigt – Pflegekasse erhöht Zuschläge
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Bürgergeld steigt bis 1. Januar 2024 – Millionen Bürger betroffen
Bis zum 1. Januar erhalten mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Änderungen ab 2024 geplant: Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
Auch auf viele Eltern kommt ab 2024 wohl eine Gesetzesneuerung zu. Denn ab Januar soll Einkommensgrenze, die den Anspruch auf Elterngeld regelt, drastisch gesenkt werden. Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Das ändert sich bald.
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
Mieten und Wohnen: Bundesregierung hat neue Gesetze für 2024 beschlossen
Über das Gebäudeenergiegesetz beziehungsweise das sogenannte „Heizungsgesetz“ wurde heftig gestritten – ab 2024 soll es in Kraft treten. Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
Während beim Einbau von Heizungen ab 2024 einige Hürden auf Verbraucher zukommen können, sollen es bei der Anbringung von sogenannten Balkonkraftwerken weniger werden. Mit diesen wird über Sonnenenergie Strom produziert. Die Bundesregierung hat dazu nun entsprechende Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Der Bundestag muss nur noch zustimmen.
Legalisierung von Cannabis geplant
Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
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