Unterschied gesetzlich und privat

Rente von Verstorbenen erben: In diesen Fällen steht Angehörigen Geld zu

  • Josefine Lenz
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Wenn ein Angehöriger stirbt, vermacht er sein Vermögen in der Regel an seine Angehörige. Doch wie sieht es mit der Rente aus? Kann diese auch vererbt werden?

In Deutschland erhalten Rentner im Schnitt rund 1.300 Euro pro Monat, Frauen bekommen im Durchschnitt etwa 200 Euro weniger ausgezahlt. Ein Ehepaar hat somit rund 2.100 Euro monatlich zum Leben. Was passiert jedoch, wenn ein Ehepartner stirbt: Kann die jahrelang hart erarbeitete Rente weitervererbt werden?

Nach Todesfall: Kann die Rente an Hinterbliebene weitervererbt werden?

Ob eine Rente vererbt werden kann oder nicht, hängt davon ab, ob sie privat oder gesetzlich ist. „Rentenauszahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse werden mit dem Todestag eingestellt. Eventuell zu viel gezahlte Rente muss von den Hinterbliebenen sogar zurückgezahlt werden“, erklärt die Allianz.

Wenn ein Rentner stirbt, muss dies von den Angehörigen also umgehend der Rentenversicherung gemeldet werden. Gehen trotzdem noch Leistungen nach dem Tod ein, müssen diese wieder zurückgezahlt und dürfen nicht einbehalten werden.

Rente weitervererben – so erhalten Angehörige Geld

Anders sieht es bei einer privaten Rentenversicherung aus, diese kann nämlich nach dem Todesfall an die Hinterbliebenen weitervererbt werden. Wie die Unternehmensgruppe der LV 1871 aus München erklärt, muss das Renten-Erbe aber bereits bei Vertragsabschluss geregelt werden. „Dafür muss die bezugsberechtige Person namentlich im Vertrag genannt werden, ansonsten zählt die Versicherungsleistung zum Erbe des Verstorbenen“, heißt es.

Bedeutet konkret: Im Vertrag muss stehen, wer die Rente erhalten soll, ansonsten gilt die normale Erbreihenfolge. Es kann auch sein, dass das Geld wieder zurück an die Versicherung geht und dort der Gemeinschaft zur Verfügung steht. Andere Renten-Versichungsteilnehmer erhalten mit diesem „Überschuss“ wiederum mehr Geld.

Erbschaft erhalten: Ändert sich dadurch die Rente?

Wer eine Erbschaft erhält, muss sich aber keine Gedanken machen, dass sich die eigene Rente dadurch verändert. „Ihre Rente haben Sie durch eigene Vorsorge und Zahlung Ihrer Rentenbeiträge selbst erarbeitet. Eine Erbschaft hingegen wird als zusätzliches Einkommen betrachtet, das dementsprechend versteuert wird“, so die Allianz.

Nach einem Todesfall gibt es aber die sogenannte Witwenrente. Dadurch erhält der hinterbliebene Ehepartner einen Teilbetrag der Rente des Verstorbenen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Bihlmayerfotografie/Martin Wagner

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