Geld im Ruhestand
Kindererziehung und jetzt? So lässt sich die Elternzeit auf die Rente anrechnen
- VonLaura Bernertschließen
Nach der Geburt eines Kindes bleibt häufig ein Elternteil zu Hause. Die Elternzeit kann auf die Rente angerechnet werden. Was dabei beachtet werden muss.
Kinder kosten nicht nur einiges an Geld, sondern auch viel Zeit in der Erziehung. Deshalb bleibt meist ein Elternteil zu Hause und übernimmt die Betreuung. Ab 2024 gelten Neuerungen für Elterngeld und Elternzeit, darüber hat echo24.de bereits berichtet.
Doch wer nicht arbeiten geht, kann durch die Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und die mögliche Auszahlung bewegt sich immer weiter in Richtung Grundsicherung. Wie hoch die Rente für Menschen ausfällt, die nie gearbeitet haben, hat echo24.de hier erklärt. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber erkannt und Vorsorge getroffen. „Daher sorgen wir für einen Ausgleich und rechnen Ihnen bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.
Elternzeit auf die Rente anrechnen: Das müssen Ruheständler mit Kindern beachten
Pro Kind können Eltern gewisse Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird eine Zeit von bis zu 2,5 Jahren gutgeschrieben. Für alle später Geborenen stehen den Eltern bis zu drei Jahren pro Kind zu. Werden gleichzeitig zwei Kinder erzogen, verfällt die Zeit allerdings nicht, sondern wird einfach darauf addiert.
Das gilt nicht nur für leibliche Kinder. Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern können einen Anspruch darauf geltend machen. Lebt ein Kind bei seinen Großeltern oder anderen Verwandten und die Eltern leisten keinen erzieherischen Beitrag, können auch diese Familienangehörige die Erziehungszeit auf ihre Rente anrechnen. Vorsichtig muss nur sein, wer bereits in Rente ist oder eine Pension erhält. In diesem Fall wird die Erziehungszeit nicht mehr angerechnet.
Kindererziehung auf Rente anrechnen: So viel Geld steht Ruheständlern zu
Angerechnet wird laut der Deutschen Rentenversicherung ein Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Wer sich ein Jahr Erziehungszeit anrechnen lassen kann, bekommt bereits 37,60 Euro monatlich ausgezahlt. Hat das Elternteil während der Elternzeit auch noch gearbeitet, dann gibt es den Betrag aus der Kindererziehung einfach on top – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wie viel Rente in Deutschland höchstens möglich ist, hat echo24.de bereits hier erklärt.
Allerdings müssen Paare, die ihre Kinder gleichermaßen erziehen, aufpassen. Denn so erklärt die Rentenversicherung: „Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren.“ Geben beide Elternteile im Voraus eine Erklärung ab, wem die Zeit angerechnet werden soll, macht das keine Probleme. Gibt es keine Erklärung, wird die Erziehungszeit „nach objektiven Gesichtspunkten“ zugeordnet, heißt es auf der Seite der Rentenversicherung.
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