Mit 63 Jahren in den Ruhestand
Rente vs. Ruhegeld: Überraschende Zahlen – so viel mehr Geld erhalten Pensionäre
VonAnni Gebhardschließen
Dass die Beamtenpension deutlich höher als die Rente aus der gesetzlichen Versicherung ist, ist längst kein Geheimnis mehr. Doch die Unterschiede sind größer, als angenommen.
Zwei Renten zum Preis von einer – so ungefähr lautet die Rechnung bei der Beamtenpension. Neueste Zahlen vom Dezember 2023 zeigen: Die Kluft zwischen der Rente eines Angestellten und der eines Beamten ist groß. Die Staatsdiener können sich mit dem sogenannten Ruhegehalt fast doppelt so viel leisten wie gesetzlich Versicherte. Dabei erreichten letztes Jahr nur 20 Prozent der Neupensionäre die Regelaltersgrenze – so groß sind die Unterschiede wirklich.
Neupensionäre gehen mit durchschnittlich 63 Jahren in den Ruhestand
Für gesetzlich Versicherte ist die „Rente ab 63“ längst Geschichte. Stattdessen wird die Regelaltersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre angehoben. Laut Statistischem Bundesamt sind Neupensionäre im Jahr 2022 hingegen schon mit durchschnittlich 63 Jahren und 9 Monaten aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Allerdings sei das auch dem Umstand geschuldet, dass etwa Beamte im Vollzugsdienst oder Berufssoldaten vorzeitig in den Ruhestand gehen.
Zahl der Pensionäre um ein Prozent gestiegen: Staatsausgaben bei über 50 Milliarden
Laut Statistischem Bundesamt habe sich die Zahl der Pensionäre im Zeitraum 2000 bis 2020 um 53,9 Prozent erhöht. Auch 2022 sind wieder ein Prozent mehr Beamte in den Ruhestand gegangen. Insgesamt belaufen sich die Staatsausgaben für Pensionäre auf 53,4 Milliarden Euro: Das sind rund 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lagen die Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) laut „Deutscher Rentenversicherung“ bei rund 360 Milliarden Euro. Die gesetzliche Rente wird nach dem Umlageprinzip finanziert. Das heißt, dass die Einnahmen eines Jahres für die Ausgaben desselben Jahres verwendet werden. Das Loch, welches durch den demografischen Wandel dabei entsteht, zahlt der Staat.
Durchschnittsrente: Pensionäre bekommen im Ruhestand fast das Doppelte
Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt die Durchschnittsrente 2023 eines Rentners im Westen Deutschlands bei 1.692 Euro brutto im Monat. Die neuesten Zahlen des Statistischem Bundesamts errechnen für Pensionäre ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto monatlich.
Damit ist die Beamtenpension fast doppelt so hoch, wie die Rente bei gesetzlich Versicherten. Die Höchstrente, die sich „Nicht-Beamte“ über 45 Jahre Berufsleben erwirtschaften können, liegt nicht einmal 200 Euro über dem durchschnittlichen Ruhegehalt.
Berechnung zeigt: Durchschnittlicher Angestellter müsste 85 Jahre lang für das Ruhegehalt arbeiten
Wer weiß, wie sich die Rente zusammensetzt, kann errechnen, wie viel ein Angestellter einzahlen müsste, um auf das durchschnittliche Ruhegeld zu kommen: 45 Jahre lang müsste ein Arbeitnehmer 82.595 Euro brutto im Jahr verdienen, um 3.240 Euro Rente zu erhalten. Die Beamtenpension scheint auf den ersten Blick also wesentlich lukrativer, als die gesetzliche Rentenversicherung.
Bei dem aktuellen Durchschnittsgehalt eines Angestellten von 43.142 Euro müsste der Arbeitnehmer 86 Jahre arbeiten, um genug für das Ruhegehalt erwirtschaftet zu haben.
Krankenversicherung und Steuer: Unterschiedliche Regelung bei Rente und Pension
Letztlich gilt es trotzdem zu beachten, dass Beamte die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rentenalter voll selbst zahlen müssen. Bund und Länder steuern dennoch in der Regel 70 Prozent der Krankheitskosten über Beihilfen bei. Bei gesetzlich Rentenversicherten wird der Beitrag zur Krankenversicherung zur Hälfte von der Rentenkasse übernommen: Der Beitragssatz der Krankenkassen liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Außerdem wird zur Beamtenpension eine Art betriebliche Altersvorsorge beigesteuert.
Schließlich müssen Pensionäre ihr Einkommen voll versteuern. Also auch die Beamtenpension. Im Gegenzug werden bei Beamten die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase von der Einkommensteuer freigestellt. Bis 2040 soll es dann keine Unterschiede mehr zwischen der Besteuerung der Pension und der Rente geben.
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