Klage gescheitert

Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als „gesichert extremistisch“ einstufen – Faeser lobt Urteil

Die Junge Alternative während einer Demonstration der AfD in Erfurt.
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Die Junge Alternative während einer Demonstration der AfD in Erfurt.

Der Verfassungsschutz darf die Junge Alternative weiterhin als rechtsextremistisch einstufen. Laut Faeser legt das Urteil den Rassismus der AfD-Jugend offen.

Update vom 6. Februar, 13.18 Uhr: Das Urteil des Kölner Gerichts bedeutet für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren. Die Begründung des Gerichts zeige, „dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben“, sagte sie laut einer Mitteilung ihres Ministeriums. „Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen.“

Deutschland sei ein Land, das für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde stehe, betonte Faeser. Für diese Werte hätten Rechtsextremisten nur Hass und Verachtung übrig. Die SPD-Politikerin sagte: „Gerade jetzt kommt es darauf an, unsere Demokratie aktiv zu verteidigen und all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“

Erstmeldung: Klage gescheitert – Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als „gesichert extremistisch“ einstufen

Karlsruhe – Die AfD und ihre Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ sind mit einer Klage gescheitert. Der Verfassungsschutz darf die AfD-Jugend weiterhin als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur „Gewissheit verdichtet“, teilte das Gericht am Dienstag (6. Februar) mit. Das Verwaltungsgericht lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.

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AfD und Junge Alternative klagten gegen Verfassungsschutz

Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.

Junge Alternative agitiere massiv gegen Ausländer und Demokratie

Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Agitation der JA fest, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richte. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden zudem als „Schmarotzer und kriminell“ bezeichnet, erklärte das Gericht weiter.

Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung.

Gericht urteilt zur Klage der AfD gegen Verfassungsschutz – Beschwerde möglich

Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten dagegen. Gegen den jetzigen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden. (dpa/afp)

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