Spannungsfeld und Streitpunkt
Mehr Härte für Bürgergeld-Beziehende: Setzt sich die CDU mit ihren Forderungen gegen die SPD durch?
- VonMax Schäferschließen
Die CDU fordert härtere Sanktionen im Bürgergeld. Im Spannungsfeld des „Förderns und Forderns“ könnte damit die Härte überwiegen.
Berlin – Nach der Einigung über das Hunderte Milliarden Euro schwere Finanzpaket verhandeln Union und SPD derzeit über zentrale Fragen der zukünftigen Zusammenarbeit. Erste Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen sollen am Montag, 24. März, präsentiert werden. Dabei geht es auch um Einsparungen, denn das Milliardenpaket „lässt sich nur rechtfertigen, wenn wir damit eine umfassende Reformagenda verbinden“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz direkt nach der Abstimmung im Bundestag.
Bei der Bürgergeld-Reform wird der Konflikt zwischen dem „Fördern und Fordern“ entscheidend
Teil dieser „umfassenden Reformagenda“ sollen Änderungen am Bürgergeld sein. Nach Einschätzung der Wirtschaftswoche wäre eine „grundlegende Reform“ der Grundsicherung – wie die Sozialleistung dann neben dem juristischen, auch im politischen Sprachgebrauch heißen soll – „eine der wichtigsten programmatischen Trophäen“ der Union in den GroKo-Verhandlungen. Für die SPD drohe dagegen „ein Rückfall hin zu überwunden geglaubten Parteitrauma Hartz IV“. Das gilt zumindest für die restliche Parteilinke.
CDU, CSU und SPD wollen bei der neuen Grundsicherung „Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“. Das haben die Parteien im Sondierungspapier festgehalten. Darin spiegelt sich das zentrale Thema des Bürgergelds und des Umgangs mit Erwerbslosen wider: Setzt man auf möglichst großen Druck in Form von Sanktionen oder steht die Förderung der Bürgergeld-Beziehenden in Form von Qualifizierung und Weiterbildung im Vordergrund?
CDU und CSU wollen bei ihrer Grundsicherung auf das „Fordern“ setzen – über harte Sanktionen
Die Union hat im Wahlkampf vor allem mit Härte geworben – will also auf das „Fordern“ setzen. Sogenannte „Totalverweigerer“ standen im Fokus der Kampagne. Wer Arbeitsangebote ablehnt, sollte alle Leistungen, also Bürgergeld und die Kosten der Unterkunft, vollständig gestrichen bekommen. Lautsprecher war dabei CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der sich auch offen gegenüber einer Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende gezeigt hatte. Bereits 2011, damals noch unter Hartz IV, hatte er erklärt, den Beziehenden sei zuzumuten, in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um personelle Engpässe zu überbrücken. Linnemann ist nun Chefverhandler der Union beim Bürgergeld.
Bei der Grundsicherung-Reform könnte diese Härte nun tatsächlich zurückkommen. Wer „wiederholt“ zumutbare Arbeit verweigert, muss laut dem Sondierungspapier mit einem „vollständigen Leistungsentzug“ rechnen. Bisher war lediglich ein Entzug des Bürgergelds über maximal zwei Monate möglich, wenn Betroffene innerhalb eines Jahres zwei Jobangebote ablehnen. Miete und Heizkosten wurden jedoch weiterhin übernommen. Diese Regelung hatte die Ampel-Koalition im März 2024 auf den Weg gebracht, also unter Führung von SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil.
Die Ausgestaltung der neuen, verschärften Pläne der Union dürfte schwierig werden, denn das Bundesverfassungsgericht setzt harten Sanktionen enge Grenzen – mit Blick auf das Grundrecht des menschenwürdigen Existenzminimums.
Mehr Härte gegen Bürgergeld-Beziehende dürfte kaum Einsparungen bringen
Ohnehin dürften große Einsparungen durch die Sanktionen für arbeitsverweigernde Bürgergeld-Beziehende kaum möglich sein. Neben den rechtlichen Hürden liegt das schlicht an der Anzahl der „Totalverweigerer“. Denn das ist nur ein minimaler Bruchteil. Häufig ist die Rede von 16.000 Menschen – die Zahl beruht auf Sanktionen aus dem Jahr 2023. Die aktuellsten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vom November 2024 zeigen, dass in den zwölf Monaten von Dezember 2023 und November 2024 19.541 Sanktionen wegen der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, ausgesprochen wurden. Mit Blick auf 1,9 Millionen arbeitsfähige Leistungsbeziehende ist das ein Prozent.
Diese 1,9 Millionen Menschen ist die Zahl der Bürgergeld-Beziehenden, die dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei 90 Prozent gibt es jedoch Vermittlungshemmnisse, also Merkmale, die eine Aufnahme von Arbeit erschweren oder sie für Unternehmen unattraktiv machen. Das sind einerseits Krankheiten oder Behinderungen, ein Alter von über 55 Jahren, andererseits jedoch auch fehlende Berufsabschlüsse oder schlicht eine langandauernde Arbeitslosigkeit. Die Erwerbslosen haben auf dem Arbeitsmarkt dadurch kaum Chancen. Zudem zählen auch Alleinerziehende mit Kindern ab drei Jahren zu dieser Gruppe, für die es ohne ausreichende Betreuung schwierig wird, Jobs anzunehmen.
Mehr „Fördern“ nötig – um Menschen wirklich aus dem Bürgergeld in Arbeit zu bringen
Laut Fachleuten sind Sanktionen allein nicht ausreichend, um Menschen vom Grundsicherung-Bezug in Arbeit zu bringen. Sie erhöhen zwar die Arbeitsaufnahme, auch bei Erwerbslosen, die nicht selbst sanktioniert werden. Doch ein Großteil der Menschen wird dadurch nicht erreicht. Ihnen fehlt es nicht an der Bereitschaft zu arbeiten, sondern vor allem die Vermittlungshemmnisse stehen ihnen im Weg. Einige Fachleute wie etwa der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Marcel Fratzscher fordern deshalb mehr Investitionen in Qualifizierung, Weiterbildung – und auch Kinderbetreuung.
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Hier setzt das „Fördern“ der Arbeitsmarktpolitik an, die vor allem die SPD mit ihrer Chefverhandlerin Katja Mast innerhalb der Grundsicherung stärken will. Wer wegen dieser Hemmnisse keine Arbeit findet, dem soll laut Sondierungspapier „vor allem durch Qualifizierung eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt“ ermöglicht werden.
Spardruck bei der Grundsicherung könnte Konflikt zwischen „Fordern und Fördern“ entscheiden
Hier könnte der Spardruck zum Problem werden. Denn die bessere Unterstützung der Erwerbslosen beim Ausweg aus der Grundsicherung in Arbeit kostet mehr Geld. Zwar hatten Union und SPD im Sondierungspapier erklärt, dass „sichergestellt“ werden müsse, dass die Jobcenter „ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen“, doch der Bedarf ist groß.
Schon jetzt brauchen die Jobcenter immer mehr für Verwaltungsausgaben – häufig auf Kosten der Förderung von Arbeit. Bis zu 70 Prozent werden laut einer Bertelsmann-Studie in einigen Häusern für die Verwaltung eingesetzt. Bereits Ende 2024 hatte das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe den Mehrbedarf der Jobcenter auf eine Milliarde Euro geschätzt.
Damit könnte die Balance aus „Fordern und Fördern“ schon aus finanziellen Gründen in Richtung Ersterem gehen. Das zeigt sich bereits im Sondierungspapier. Darin findet sich die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs. Damit hat eine schnelle Arbeitsaufnahme Priorität, statt Qualifizierungsangeboten, die eine langfristige Integration in Arbeit ermöglichen könnten.
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