Entwurf von Habeck und Geywitz

Ampel beschließt Gesetzes-Plan zur kommunalen Wärmeplanung

Das Kabinett stimmte am Mittwoch für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung. (Symbolfoto)
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Das Kabinett stimmte am Mittwoch für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung. (Symbolfoto)
  • Nail Akkoyun
    VonNail Akkoyun
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Das Kabinett hat für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung gestimmt. Städte und Kommunen müssen sich auf die Pläne einstellen.

Berlin – Die Bundesregierung hat am Mittwoch (16. August) für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung abgestimmt. Die Wärmeplanung ist wiederum an das Gebäudeenergiegesetz geknüpft. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetreiber sollen dadurch Gewissheit über die künftige lokale Wärmeversorgung kriegen, beispielsweise ob Fernwärme oder auch eine Versorgung mit Wasserstoff geplant ist, oder ob eine neue Heizung sein wird.

Weg zur Klimaneutralität: Bauministerin Geywitz verspricht Planungssicherheit

„In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders“, sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zu dem Entwurf. „Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig.“ Menschen müssten wissen, was auf sie zukommen werde. Nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Menschen, die zur Miete wohnen. Geywitz‘ Bundesbauministerium und Robert Habecks Bundeswirtschaftsministerium haben das Gesetz gemeinsam erarbeitet.

Es sei ein wichtiger Bestandteil des Plans, Deutschland klimaneutral zu machen, sagte Geywitz. Wärme verbrauche zurzeit sehr viel CO2, Deutschland werde momentan sehr stark fossil beheizt. Mit dem Gesetz zur Wärmeplanung solle der Bevölkerung Planungssicherheit gegeben werden, was ihre Kommune vor Ort machen werde und was nicht. „Wichtig ist, dass wir jetzt mit der Wärmeplanung die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Kommunen sich auf den Weg machen, schauen, was sie an Potenzial haben.“

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Wärmeplanung in Deutschland: Städte und Kommunen haben noch einige Jahre Zeit

Mit dem Gesetz soll die Wärmeplanung flächendeckend für alle Bundesländer Pflicht werden. Während Großstädte ab 100.000 Einwohnern spätestens ab Juli 2026 ihre Planung vorlegen müssen, haben kleinere Städte und Gemeinden bis Juli 2028 Zeit. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen lockerere Vorgaben gelten.

Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das lange umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen, das Gebäudeenergiegesetz. Dieses soll Anfang September vom Bundestag beschlossen werden. Denn erst, wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputtgeht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt. (nak/dpa)