Neue Zahlen der Arbeitsagentur

Zahlen zum Bürgergeld untergraben SPD-Wahlversprechen

  • Stephanie Munk
    VonStephanie Munk
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Vor der Bundestagswahl versichert die SPD, beim Bürgergeld strenger vorzugehen. Statistiken deuten jedoch darauf hin, dass das bisher offenbar vergeblich war.

Berlin – Wie soll es weitergehen mit dem Bürgergeld? Das ist eines der Wahlkampfthemen vor der Bundestagswahl am 23. Februar. CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz will die Grundsicherung für Arbeitslose in seiner jetzigen Form komplett abschaffen.

Aber auch die SPD signalisierte zuletzt, sie wolle beim Bürgergeld härter durchgreifen: Die Regeln für das Bürgergeld sollen nach der Bundestagswahl verschärft werden, kündigte SPD-Chef Lars Klingbeil zum Jahreswechsel gegenüber der Funke-Mediengruppe an.

Es solle härtere Sanktionen und schnellere Kürzungen bei sogenannten Totalverweigerern, die Jobangebote mehrfach ablehnen, geben, sagte Klingbeil. Auch für Bürgergeld-Empfänger, die schwarz arbeiten, soll es nach Willen der SPD künftig schärfere Sanktionen geben. Die SPD tritt wieder mit Olaf Scholz als Kanzlerkandidat für die Neuwahlen an.

Friedrich Merz: Bierdeckel, Blackrock und schließlich Bundeskanzler

Friedrich Merz wurde am 11. November 1955 in Brilon geboren.
Luftbild des Gymnasiums Petrinum in Brilon, wo Friedrich Merz seine Schulzeit verbrachte und 1975 das Abitur ablegte.
Friedrich Merz studierte unter anderem an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Jura.
Friedrich Merz leistet seinen Wehrdienst von Juli 1975 bis September 1976 bei der Artillerietruppe der Bundeswehr in Kusel.
Friedrich Merz: Bierdeckel, Blackrock und schließlich Bundeskanzler

Zahlen zu Bürgergeld-Empfängern widersprechen SPD-Versprechen

Allerdings: Die Ampel-Regierung unter Führung der SPD schaffte in den vergangenen Jahren offenbar trotz aller Versprechungen nicht, Arbeitsverweigerer unter Bürgergeld-Empfängern stärker zu sanktionieren. Dies zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, über die die Bild berichtet.

Demnach ist die Zahl der Kürzungen für Arbeitsverweigerer seit 2007 um 90 Prozent gesunken. Zwar sank gleichzeitig auch die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 24 Prozent, die Zahl der Sanktionen fiel aber deutlich stärker, nämlich um 55 Prozent.

Die Bundesagentur für Arbeit erkläre den starken Rückgang damit, dass das Bundesverfassungsgericht 2019 einen Teil der Sanktionen bei der Grundsicherung verfassungswidrig erklärt hatte, heißt es. Bis zum Urteil waren Kürzungen bei Hart IV um 60 oder sogar 100 Prozent möglich, wenn Empfänger wiederholt einen zumutbaren Job verweigerten. Seit dem Verfassungsgerichtsurteil sind nur noch Kürzungen von 30 Prozent möglich.

Setzen vor der Bundestagswahl auch auf das Thema Bürgergeld: SPD-Chef Lars Klingbeil (l.) und Kanzler Olaf Scholz.

Bürgergeld-Einführung korreliert mit Rückgang von Kürzungen bei Arbeitsverweigerern

Laut den aktuellen Zahlen sei jedoch auch speziell ein Rückgang bei den Sanktionen nach Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 zu verzeichnen, heißt es im Bericht. 2022, also im Jahr vor der Einführung des Bürgergelds, seien Durchschnitt rund 33.000 erwerbsfähige Empfänger sanktioniert worden, heißt es. 2023, nachdem das Bürgergeld gegolten hatte, seien im Jahresdurchschnitt dann nur noch 18.920 Personen von Kürzungen betroffen gewesen.

Bürgergeld-Verschärfungen der Ampel brachten laut Statistik keinen Effekt

Auch jüngste Verschärfungen beim Bürgergeld hätten bisher keinen erkennbaren Effekt bei der Zahl der Sanktionen gehabt, heißt es. Im März 2024 hatte die Scholz-Regierung beschlossen, Totalverweigerer mit der Streichung des Bürgergelds fürs zwei Monate zu bestrafen. In der aktuellen Statistik seien bislang jedoch kein Anstieg der Sanktionen aufgrund der Verschärfungen zu sehen.

Im Gegenteil habe es in den vergangenen Jahren immer weniger Kürzungen bei Arbeitsverweigerern gegeben. Allerdings lägen auch nur Zahlen bis zum August 2024 vor. Dass die beschlossenen Verschärfungen danach noch wirkten, ist also nicht ausgeschlossen. Zudem konnte ein Teil der Verschärfungen beim Bürgergeld aufgrund des Ampel-Bruchs nicht mehr umgesetzt werden.

SPD will unkooperative Bürgergeld-Empfänger stärker sanktionieren

Die SPD kündigte im Wahlkampf vor der Bundestagswahl an, bereits einfache Terminversäumnisse bei Bürgergeld-Empfängern scharf sanktionieren zu wollen. Sie sollen mit einer dreimonatigen, dreißigprozentigen Kürzung des Existenzminimums bestraft werden. Die sogenannte Karenzzeit, in denen neu auf Bürgergeld angewiesene Menschen keine Angst vor dem Verlust kleinerer Ersparnisse haben müssen, soll zudem auf ein halbes Jahr verkürzt werden.

Zudem werden Bürgergeld-Empfänger schon jetzt zur Annahme von Ein-Euro-Jobs verpflichtet, wenn sie Termine nicht wahrnehmen oder Stellen ablehnen. Damit setze man bereits beschlossene Maßnahmen der von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachten „Wachstumsinitiative“ um, hieß es im November vonseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Kürzungen beim Bürgergeld als Thema vor Bundestagswahl - es gibt auch Kritik

Unterdessen gibt es auch Kritik an bereits beschlossenen oder geplanten Kürzungen beim Bürgergeld. Laut einer Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverband gebe es deutschlandweit nur 1000 Fälle, bei denen Bürgergeld-Empfänger konkrete Jobangebote ablehnen würden. Bei 5,4 Millionen Bürgergeld-Beziehenden fallen diese kaum ins Gewicht.

„Alle angekündigten Maßnahmen schaffen nicht einen qualifizierten Arbeitsplatz mehr, schüren aber weiterhin Vorurteile gegen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld“, kritisiert Geschäftsführer Joachim Rock. Auch eine Studie enthüllt, dass Kürzungen beim Bürgergeld oft nicht dabei hilft, Menschen in Arbeit zu bringen. (smu)

Rubriklistenbild: © Kira Hofmann/Imago

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