Cannabis wird legalisiert
„Räumlichkeiten stehen bereit“: Ab Juli soll in Heilbronn Cannabis angebaut werden
VonLisa Kleinschließen
Ab Juli soll in Social Clubs legal Cannabis angebaut werden dürfen. Der Heilbronn Club „TenTen“ bereitet sich darauf vor – die Lizenz soll baldmöglichst beantragt werden.
Cannabis wird in Deutschland legalisiert: Die kontrollierte Abgabe ist im Bundestag beschlossen worden. Ab 1. April sollen Volljährige unter bestimmten Bedingungen Cannabis besitzen und für den Eigengebrauch auch anbauen dürfen. echo24.de berichtet, was dann in Sachen Cannabis-Konsum, Besitz und Abgabe legal wird – und was verboten ist.
Neben dem Eigenanbau soll es auch „Anbauvereinigungen“ geben. Nach dem Bekanntwerden der Cannabis-Pläne der Regierung im April 2023 gründeten sich bereits zahlreiche „Social Clubs“. In Baden-Württemberg gab es einen regelrechten Ansturm, auch in Heilbronn und im Landkreis. Seitdem bereitet sich auch der Social Club „TenTen“ in Heilbronn auf die Cannabis-Legalisierung vor.
Heilbronner Social Club „TenTen“ bereitet sich auf Cannabis-Anbau vor – ab Juli möglich
Die „Heilbronner Stimme“ hat angesichts der Legalisierung mit einem Vorsitzenden des Heilbronner Social Clubs „TenTen“ gesprochen und berichtet über die konkreten Pläne. „Wir werden unsere Anbaulizenz so bald wie möglich beantragen. Die Räumlichkeiten stehen schon bereit“, sagt Julian Steiner. Voraussichtlich ab dem 1. Juli darf in Deutschland mit der Produktion begonnen werden.
Cannabis-Anbau in Social Clubs soll ab Juli 2024 erlaubt sein – diese Bedingungen gelten
Einem solchen „Social Club“ dürfen bis zu 500 Mitglieder beitreten, Bedingung ist die Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland. Dort dürfen die Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchsten 50 Gramm pro Mitglied. Damit dürfen pro Club 25 Kilogramm Cannabis angebaut werden. Vor rund einem Jahr hat echo24.de mit Experten gesprochen: So viel kifft Heilbronn bereits.
Bund beschließt Cannabis-Legalisierung: Was gilt für den Besitz und Konsum?
Was gilt für den Besitz und Eigenanbau? Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen außerdem drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Cannabis-Legalisierung könnte sich noch verzögern
Das Gesetz kommt abschließend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen. Damit sind die genannten Daten noch nicht in Stein gemeißelt.
Bislang sind noch einige Fragen offen, etwa welche Regeln künftig rund ums Autofahren gelten. echo24.de berichtet, welche Regeln aktuell gelten und welche Strafen beim Cannabis-Konsum und Autofahren drohen.
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