Nulltoleranz für Fahranfänger
Alkohol am Steuer: Unfallrisiko steigt ab 1,5 Promille um das Zwölffache
VonJulia Cuprakowaschließen
Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen, denn schon bei geringen Promillewerten sind Autofahrer körperlich und kognitiv beeinträchtigt – das Unfallrisiko steigt.
Alkohol am Steuer ist in unserer Gesellschaft ein brisantes Thema mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen. Wer ein oder zwei Bier trinkt, darf danach noch Auto fahren. In der Regel liegt man dann unter der erlaubten Grenze von 0,5 Promille. Eine strikte Nulltoleranz gilt bisher nur für Fahranfänger. Aber sollte der Grenzwert nicht überdacht werden?
Der Grund: Schon bei dem vergleichsweise geringen Wert von 0,3 Promille liegt die Schwelle zur „relativen Fahruntüchtigkeit“. Laut Polizei Pforzheim und „gib-acht-im-verkehr.de“ können alkoholbedingte Fahrfehler ab diesem Wert schwerwiegende Folgen haben, die von Strafanzeigen bis hin zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen reichen.
Alkohol am Steuer mit Unfall als Folge: Autofahrer machen sich ab 0,3 Promille strafbar
Laut „gib-acht-im-verkehr.de“ kann bereits durch den Konsum geringer Mengen alkoholischer Getränke eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille erreicht werden. Kommt es bei diesem Wert zu einem Unfall, macht sich der Autofahrer nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt strafbar:
- § 316 StGB: Wird ein Fahrzeugführer oder -führerin mit einer auffälligen Fahrweise (z. B. Schlangenlinien fahren) von der Polizei angehalten, kommt schon ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Straßenverkehr in Betracht.
- § 315c StGB: Verursacht ein/eine alkoholisierter/e Fahrzeugführer oder -führerin einen Unfall, so muss mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gerechnet werden.
Bei beiden Straftaten drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie der Entzug des Führerscheins. Hinzu kommt ein Eintrag in das Verkehrszentralregister mit mehreren Punkten. Übrigens: Bestimmte Jahrgänge müssen im Jahr 2024 ihren Führerschein umtauschen. Welche es sind, berichtet echo24.de in einem separaten Artikel.
Fahren und Alkoholeinfluss: Bei Unfall mit 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot
Autofahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr von der Polizei angehalten und kontrolliert werden, begehen eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dem Autofahrer drohen dann bis zu 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Im Wiederholungsfall erhöhen sich Bußgeld und Fahrverbot.
Hinzu kommt, dass das Risiko, einen Unfall zu verursachen, bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille etwa doppelt so hoch ist wie im nüchternen Zustand. Im Klartext heiß das: Nach etwa drei Bier ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, doppelt so hoch. Kommt es schließlich zu einem Unfall, macht sich der Fahrer nach § 315c StGB strafbar.
Ab 1,5 Promille steigt das Unfallrisiko um das Zwölffache
Ab 1,1 Promille liegt die „absolute Fahruntüchtigkeit“ vor, die nicht nur strafrechtlich verfolgt wird, sondern auch erhebliche Gefahren im Straßenverkehr mit sich bringt. Ein Blick auf die Auswirkungen des Alkoholkonsums auf die körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit macht deutlich, wie gefährlich es ist, sich in stark alkoholisiertem Zustand ans Steuer zu setzen.
Zu den körperlichen und kognitiven Auswirkungen gehören zum Beispiel:
Beeinträchtigung des Hör- und Sehvermögens, Verminderung der Koordinations- und Reaktionsfähigkeit, Fehleinschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten. Menschen unter Alkoholeinfluss verhalten sich weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.
Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, zehnmal höher als im nüchternen Zustand. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille steigt das Unfallrisiko sogar auf das Zwölffache. Kommen weitere Faktoren wie Nebel oder glatte Fahrbahn hinzu, ist ein Unfall fast unvermeidlich. Denn allein bei Nebel steigt das Risiko für schwere Unfälle mit tödlichem Ausgang, wie echo24.de bereits berichtete. Hier können gute Winterreifen Leben retten.
Bei einem Promillewert von 1,1 erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung, und zwar unabhängig davon, ob ein Fahrfehler oder gar ein Unfall vorliegt. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Der Eintrag mehrerer Punkte in das Verkehrszentralregister ist die weitere Folge.
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