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Frist für Führerschein-Umtausch endet heute: Diese Autofahrer sind betroffen

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Für einige Autofahrer heißt es Abschied nehmen vom alten Führerschein: Ab dem 19. Januar 2024 müssen einige Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen.

Autofahrer sollten wichtige Details und Fristen im Auge behalten: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den EU-Führerschein umgetauscht werden. Der alte Lappen wird dann mit einem Führerschein im Scheckkartenformat ersetzt.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen wieder bestimmte Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen – sonst droht ihnen nicht nur ein Bußgeld, sondern sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Denn: Ab 2024 sind bereits viele Führerscheine nicht mehr gültig.

Führerschein-Umtausch – im Januar 2024 müssen einige Autofahrer den Lappen abgeben

Für den Führerscheinumtausch wurde eine lange Frist angesetzt. Der Umtausch geschieht stufenweise, damit die Ämter keinen großen Ansturm bewältigen müssen, schreibt die „Saarbrückener Zeitung“. Schließlich müssen Millionen von Menschen ihren Führerschein erneuern. Doch nicht nur der Führerschein muss bei vielen eingetauscht werden: Ab 2024 kommen weitere Neuerungen und Änderungen auf Autofahrer zu.

Einigen Autofahrern droht beim Umtausch der Entzug, doch vor allem droht der Einzug der Fahrerlaubnis denen, die ihre Eintausch-Frist verpassen. Deshalb gilt es, die Fristen im Blick zu behalten. Für einige Altersgruppen ist die Frist bereits erloschen. Als Nächstes stehen die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 an. Diese Jahrgänge müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Wird der Führerschein nicht innerhalb der Frist erneuert, ist die Fahrerlaubnis nicht mehr gültig. Folgende Fristen gelten:

  • Führerschein-Umtauschfrist bis 19. Januar 2024 gilt für Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970.
  • Führerschein-Umtauschfrist bis 19. Januar 2025, gilt für Geburtsjahrgänge ab 1971 und später*
  • Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein vorerst nicht umtauschen. Die Umtauschpflicht gilt erst bis zum 19. Januar 2033, um sicherzustellen, dass ältere Autofahrer nach diesem Datum wirklich noch fahren möchten, so das Verkehrsministerium.

*Für Jahrgänge, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gelten andere Führerschein-Umtauschfristen.

Deshalb wird der Führerschein umgetauscht – das gilt mit dem neuen Lappen

Bei einigen Fehlern kann Autofahrern der Führerschein entzogen werden. Sogar Fußgänger können ihren Führerschein verlieren. Der Frust über den Verlust des Führerscheins kann groß sein, deshalb werden schnell Fälschungen hergestellt. Die Bundesregierung will deshalb bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine einheitlich, fälschungssicher und im neuen Scheckkartenformat haben.

Der neue Führerschein hat aber auch seine Tücken. Generell gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre gültig. Nach 15 Jahren muss der Führerschein erneuert werden.

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