Harte Strafen

Liste zeigt: Bei diesen Fehlern droht Autofahrern der Führerschein-Entzug

  • Michaela Ebert
    VonMichaela Ebert
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Rote Ampel überfahren, geblitzt oder mit Alkohol im Blut erwischt: Die Liste der Verstöße, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, ist lang. Wann Autofahrer ihren Führerschein abgeben müssen.

Die Regeln, Gesetze und Ordnungen des Straßenverkehrs können für viele Autofahrer durchaus verwirrend sein. Nicht immer fällt es daher leicht, den genauen Überblick zu behalten. Passiert dennoch mal ein Fehler, kann es schnell richtig teuer werden. Zudem drohen bei Fahrverstößen Punkte in Flensburg. Wenn diese besonders gravierend sind, ist sogar ein Fahrverbot möglich.

Autofahrer müssen dann für mindestens einen Monat ihren Führerschein abgeben. Und zwar alle Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind – somit auch der Internationale Führerschein. echo24.de gibt einen Überblick, bei welchen Verstößen im Straßenverkehr ein Fahrverbot drohen kann.

Liste zeigt: Bei diesen Verstößen droht ein Fahrverbot

  • Alkohol und Drogenfahrt
  • Rettungsgasse missachtet
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Handy am Steuer
  • Abstandsverstoß
  • Unfallflucht
  • Straftaten im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Wiederholte Verstöße

Dabei gilt es zu jedoch beachten, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird oder nicht, hängt somit von den genauen Umständen des Verstoßes ab. Auch die Dauer des Fahrverbots kann nur anhand von verschiedenen Faktoren, wie etwa auch der Schwere des Verstoßes, festgelegt werden. Der „Bußgeldkatalog“ gibt dafür einen Überblick.

Alkohol und Drogenfahrt: Diese Konsequenzen drohen Autofahrern

Ein, zwei Bierchen sollten schon klargehen? Nicht ganz: Wer nach Alkoholkonsum Auto fährt, muss in Deutschland mit einem Fahrverbot rechnen. Ab einem Wert von 0,5 Promille im Blut ist Schluss. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich, wie „bußgeldkatalog.de“ erklärt.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) ein zeitlich befristeter Verlust der Fahrberechtigung.

Es kann im Normalfall zwischen einem und drei Monaten andauern, bei einem strafrechtlichen Fahrverbot sind auch bis zu sechs Monate möglich. Davon zu unterscheiden sind laut dem ADAC allerdings die Fälle, in denen die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf Dauer entzogen wird.

Auch wer mit Drogen am Steuer beziehungsweise unter Drogeneinfluss erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen: Schon ab dem ersten Verstoß droht ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Laut „bußgeldkatalog.de“ herrscht hier die Null-Toleranz-Grenze. Auch für den Konsum von Cannabis.

Fahrverbot möglich – Rettungsgasse missachtet

Obwohl sich der Verkehr auf der Autobahn oder Außerortsstraße staut, wird keine Rettungsgasse gebildet? Dann droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, in jedem Fall aber zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitung mit heftigen Folgen für Autofahrer

Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss nicht nur mit einem saftigen Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen, sondern auch mit dem Verlust der Fahrerlaubnis. Dieser droht innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 Kilometern pro Stunde und außerorts ab 41 Kilometern pro Stunde über dem Limit.

Geblitzt? Im schlimmsten Fall müssen Autofahrer ihren Führerschein abgeben.

Rotlichtverstoß: Wie lange war die Ampel nicht mehr grün?

Eine rote Ampel zu überfahren, ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch mit einem Fahrverbot bestraft werden. Entscheidend ist dabei, wie lange die Ampel rot war und, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Wer eine Ampel überfährt, die bereits länger als eine Sekunde rot war, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Die kuriosesten und verrücktesten Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie

Ein Halteverbotschild in Frankreich mit dem Zusatzschild Sauf Bus. Dieses bedeutet, dass hier für alle Fahrzeuge ein Halteverbot gilt, außer für Buse.
Hier ist eine Silfra-Spalte im Þingvellir-Nationalpark abgebildet. Das Schild soll vor Taucher in voller Montur warnen und zur Vorsicht aufrufen.
Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km h und Radarkontrolle in Frankreich.
Dieses Verkehrsschild warnt vor Schildkröten, die möglicherweise die Straße überqueren könnten.
Die kuriosesten und verrücktesten Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie

Dasselbe gilt auch, wenn eine Gefährdung vorliegt, obwohl die Ampel weniger als eine Sekunde rot leuchtete. Übrigens: Auch Radfahrer und Fußgänger müssen bei einem Rotlichtverstoß zahlen.

Handy am Steuer: Führerscheinverlust für bis zu einem Monat

Selbst ein kurzer Blick aufs Handy kann beim Autofahren schwere Folgen haben. Nicht nur, weil es die Reaktionszeit einschränkt und somit durchaus gefährlich ist, sondern auch, weil ein Fahrverbot droht. Wer erwischt wird, muss mit mindestens 128,50 Euro Bußgeld rechnen. Wer bei seinem Verstoß auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss 178,50 Euro Strafe zahlen und seinen Führerschein für einen Monat abgeben.

Abstandsverstoß hinter dem Steuer – Konsequenzen für Autofahrer

„Halber Tacho“ – die Regel sollte eigentlich jedem Autofahrer bekannt sein. Wer sie missachtet, begeht einen Fahrverstoß. Bereits bei Geschwindigkeiten unter 80 Kilometern pro Stunde drohen deshalb 53,50 Euro Bußgeld. Richtig unangenehm wird es für Autofahrer jedoch, wenn der Abstand bei mehr als 100 Kilometern pro Stunde „weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes“ entspricht. Wie „bußgeldkatalog.de“ erklärt, droht hier ein Fahrverbot von einem Monat.

Unfallflucht: Autofahrern droht sogar eine Freiheitsstrafe

Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, begeht nicht nur einen Verstoß im Straßenverkehr, sondern eine Straftat. Und diese kann hart geahndet werden: Abgesehen von einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot ist hier sogar auch eine Freiheitsstrafe möglich! Diese Maßnahmen werden von einem Richter verhängt, welcher das Fahrverbot sogar bis auf sechs Monate ausweiten kann.

Straftaten im Straßenverkehr

Die Liste der Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden können, ist lang. Von unterlassener Hilfeleistung, über verbotene Autorennen bis hin zu Kennzeichenmissbrauch gibt es zahlreiche Möglichkeiten, seinen Führerschein zu verlieren. Sämtliche Verstöße sind im Strafenkatalog des § 315c Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten. Generell umfasst diese Liste vor allem Straftaten, die eine direkte Gefahr im Straßenverkehr nach sich ziehen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Auch das Fahren ohne Führerschein oder trotz laufendem Fahrverbot zählt zu den Straftaten im Straßenverkehr. Wer es dennoch tut, macht sich nach § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Auch ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis ist dann möglich.

Wer in der Polizeikontrolle beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird, muss mit einer harten Strafe rechnen. Sogar eine Freiheitsstrafe ist dann möglich.

Aber keine Sorge: Wer seinen Führerschein nur zu Hause vergessen oder diesen verloren hat, muss nicht gleich mit dem Schlimmsten rechnen. Hier liegt vielmehr eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Verwarngeld von zehn Euro geahndet wird.

Fahrverbot droht bei wiederholten Verstößen

Selbst bei kleineren Vergehen, die zunächst nur ein Bußgeld oder gar Punkte in Flensburg nach sich ziehen, kann bei Wiederholungstaten ein Fahrverbot drohen. Wer also beispielsweise ohne die passende Plakette in einer Umweltzone erwischt wird, muss zunächst „nur“ mit einem Bußgeld rechnen. Passiert das jedoch öfter, ist auch ein Fahrverbot nicht mehr ausgeschlossen..

Rubriklistenbild: © IMAGO / Collage echo24.de

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