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Änderung bei Kfz-Zulassung: Das müssen Autofahrer ab sofort beachten

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Auto neu anmelden oder ummelden? Eine Neuerung bei der Kfz-Zulassung seit ab September dafür, dass Autofahrer ihr neues Fahrzeug schneller fahren können. 

Zulassungsbescheinigung, Ausweise, Papiere – in Deutschland gibt es zahlreiche Formalia und Regeln für den Straßenverkehr. Nicht nur beim Führerschein-Umtausch gilt es einiges zu beachten, sondern auch bei der Anmeldung des Fahrzeuges. Wer sich ein neues oder gebrauchtes Auto erwirbt, der musste bislang das Fahrzeug erst in einer Kfz-Zulassungsstelle um- beziehungsweise anmelden.

Doch in Zukunft ist das einfacher: Ab September soll es eine Neuerung möglich machen, dass Autofahrer ihre Fahrzeuge sofort nutzen können. Doch wie funktioniert die Neuerung bei der Kfz-Zulassung? Was müssen die Antragsteller beachten?

Neue Kfz-Zulassungsmethode ab September: Bis zu zehn Tage ohne Fahrzeugpapiere fahren

Bereits im Februar setzte das Bundeskabinett eine neue Verordnung der Bundesregierung durch. Deshalb gilt ab September sowohl eine aktualisierte Kfz-Kennzeichen-Regelung, als auch eine neue Zulassungs-Regelung.

Ab dem 1. September 2023 ist es Autofahrern möglich, bereits unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs, am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis für die Fahrtauglichkeit des Autos dient dann der digitale Zulassungsbescheid. Dafür müssen die Autofahrer ihre Fahrzeuge jedoch auch digital anmelden und den digitalen Zulassungsbescheid anschließend mit sich führen.

Nicht mehr auf Plakette und Fahrzeugschein warten: Änderung bei Kfz-Zulassung

Das Hilfreiche an der neuen Kfz-Zulassungs-Regelung: Auf diese Art und Weise müssen Autobesitzer nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen sofort, ohne diese fahren, erklärt das „Bundesministerium für Digitales und Verkehr“. Bis zu zehn Tage dürfen die Antragsteller dann mit ihrem Auto, ohne der Papiere, mit digitaler Bescheinigung, ihr Auto fahren. Auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen können digital beantragt werden. Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig, diese werden durch das Projektteam i-Kfz unterstützt.

Rubriklistenbild: © IMAGO / panthermedia

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