Pkw wenden mit Folgen
Wenden auf Privatgrundstück – Autofahrern droht saftiges Bußgeld
VonJuliane Reyleschließen
Wenden und weiterfahren? Das kann teuer werden. Manche Autofahrer werden für ihr vermeintlich harmloses Wendemanöver bestraft.
Als ob das Verfahren nicht schon nervig genug ist – einige Autofahrer erreichte nun sogar bereits eine Strafe oder ein Bußgeld wegen ihres Wendemanövers. Dabei muss gar kein Unfall passieren, die Geldforderung kommt aus einem ganz anderem, unerwartetem Grund. Den meisten Autofahrern passiert dieser Fehler aus Unwissenheit und nicht nur wegen Missachten eines Verkehrszeichens, wie dem „wenden verboten“.
Wie „E.fahrer.com“ berichtet, erreichte einen Baden-Württemberger ein Anwaltsschreiben, weil er in Österreich gewendet hat. Bei seinem Wendemanöver geriet der Urlauber auf ein privates Grundstück. Für das unbefugte Befahren des Grundstücks soll der Mann nun 345 Euro Strafe zahlen. Der Besitzer des Grundstückes zeichnete das Vergehen nämlich mit seiner Überwachungskamera auf und klagte den Mann an. Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um einen Einzelfall. Immer mehr Fälle wegen solcher Forderungen werden bekannt. Doch ist das rechtens, wie kommt es dazu?
Rechtliche Grundlage: Wenden auf Privatgrundstück – Autofahrer machen sich strafbar
Nach § 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) habe Eigentümer von Grundstücken tatsächlich das Recht, eine Beseitigung dieser Störungen zu verlangen. Das grundlose Befahren und Wenden auf einem Privatgrundstück kann demnach als Störung und Belästigung sowie Hausfriedensbruch gewertet werden. Deshalb kann es für Autofahrer teuer werden, wenn sie nichtsahnend auf einer privaten Einfahrt oder einem Privatparkplatz wenden.
Genauso unverhofft, wie fürs Wendemanöver, können Autofahrer eine Strafe für Sticker auf dem Pkw bekommen. Denn manche Aufkleber sind auf dem Auto verboten und werden mit bis zu 90 Euro Bußgeld geahndet.
Kulanz von Grundstückbesitzern: Einige Vergehen beim Wenden bleiben unbestraft
Doch eine Sache gilt es zu beachten: Wo kein Kläger, da keine Strafe. Sind die Eigentümer eines Grundstücks kulant und verständnisvoll, so lassen sie die Wendemanöver einiger Autofahrer zu. Lediglich, wenn die Eigentümer der Grundstücke die Autofahrer anklagen, die Strafrat bei der Polizei melden, kommt es zur Strafverfolgung.
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Damit die Kulanz von Grundstückbesitzern nicht ausgereizt wird, gilt es für Autofahrer, das Eigentum fremder Menschen zu respektieren. Dafür kann, vor allem in städtischen Gebieten, lieber ein Kreisverkehr oder ein Parkplatz für das Wendemanöver genutzt werden, als ein Privatgrundstück.
Wenden verboten: Missachten des Verkehrszeichens wird mit Bußgeld bestraft
Anders hingegen sieht es aus, wenn das Verkehrszeichen „wenden verboten“ missachtet wird. Der schwarze Pfeil, der sich in einem roten Kreis befindet und rot durchgestrichen ist, verbietet das Wenden in diesem Bereich.
Gemäß dem „Bußgeldkatalog“ können Autofahrer, die das Schild missachten, 20 bis 35 Euro Strafe erwarten. Dabei wird unterschieden, ob es zu einem Unfall kommt oder jemand gefährdet wird. Wird beim Wenden jemand gefährdet, so werden 30 Euro Bußgeld fällig. Kommt es beim Wenden zu einem Unfall sogar 35 Euro. Wird lediglich im Bereich des „Wendeverbots“ gewendet, werden 20 Euro Bußgeld fällig.
Nicht nur beim Missachten des „Wendeverbots“ folgt ein Bußgeld. Auch bei einem rot-weißen Aufkleber auf Straßenlaternen riskieren Autofahrer Bußgeld.
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