Seit 2020 in Kraft

Fahrradfahrer überholen: Wer diese Regel nicht kennt, muss mit einem Strafe rechnen

  • Tobias Becker
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Seit 2020 gibt es für das Überholen von Fahrradfahrern mit dem Auto oder anderen Fahrzeugen eine „neue“ Regel. Kaum jemand kennt sie, dabei droht bei Verstoß ein Bußgeld.

Es gibt derzeit so viele Autofahrer wie noch nie, doch auch Radfahrer tummeln sich auf den Straßen und in den Städten Baden-Württembergs. Dass es dabei zu Reibereien kommt, ist inzwischen jedem bewusst. Autofahrer bezichtigen Radfahrer als unvorsichtig, Radfahrer die Autofahrer als rücksichtslos. Eine Regelung im Straßenverkehr ist derweil etwas untergegangen: Das Abstandhalten von Autos beim Überholen von Fahrradfahrern.

Auto vs. Fahrrad: Radwege und Schutzstreifen zum Schutz, aber auch neue Regel

Im Straßenverkehr gibt es Schutzstreifen, die ein Hinweis darauf sind, dass Radfahrer unterwegs sind. Radfahrer sind nicht verpflichtet, diese durch gestrichelte Linien angelegten Radzonen zu nutzen. Autos hingegen dürfen nicht darauf halten oder gar parken, laut „bussgeldkatalog.org“ kann der Fahrradschutzstreifen allerdings „überfahren werden, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird“. Und weiter: „Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig.“

Anders verhält es sich bei farbigen Radwegen mit durchgezogener Linie. Diese unterliegen den Regeln eines Radweges. Aber: Egal welcher Streifen angelegt wird und wo Radfahrer fahren: Autos, Lkws und andere Kraftfahrzeuge sind „stärker“ und stellen dadurch eine Gefahr dar – unabhängig davon, wer nun mehr oder weniger aufgepasst hat. Deshalb gilt seit 2020 bereits eine neue Regel in im Straßenverkehr, die womöglich kaum einer kennt.

Radfahrer überholen mit dem Auto: Neue Regelung seit 2020 in Kraft

Mitten in der Coronazeit wurde eine Verkehrsregel eingeführt, die Radfahrer schützen soll. „Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen außerorts mindestens zwei Meter und innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrern halten“, heißt es beispielsweise beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Für Fahrradfahrer kann es gefährlich werden, wenn ein Auto überholt. Eine Regel soll die Gefahr verringern.

Diese Ordnung gilt auch in Baden-Württemberg und dürfte auch Führerscheinneulinge bei der Theorieprüfung vor eine schwere Aufgabe stellen. Heißt: Wenn ein Autofahrer also einen Radfahrer überholen will, muss ein Abstand von 1,5 Meter beziehungsweise zwei Meter (außerorts) eingehalten werden. Wenn das nicht gewährleistet werden kann, weil zum Beispiel ein durchgezogener Mittelstreifen das Überqueren verbietet, darf das Auto nicht überholen.

Radfahrer überholen mit dem Auto: Bußgeld bei Missachtung des Seitenabstandes

Hinzu kommt übrigens: Der Überholende muss deutlich schneller fahren, was ebenso in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Doch was passiert, wenn ein Autofahrer nun dennoch überholt? Dann drohen Bußgelder bis zu 100 Euro sowie ein Punkt. Das Problem mit der „neuen“ Regel für den Seitenabstand beim Überholen von Fahrradfahrern: Kaum jemand weiß es, was auch Verbände bereits kritisierten.

Ähnlich also, wie mit einigen kuriosen Verkehrszeichen, die vielen unbekannt sind. Oder auch dem L-Aufkleber an der Autoscheibe, von dem manch Autofahrer noch nicht gehört hat. Um Bußgelder und Unfälle zu vermeiden, sollten die Abstandsregeln beim Überholen von Fahrradfahrern jedoch eingehalten werden.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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