Schwammige StVO-Vorschrift
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn: Was bedeutet die 20-Sekunden-Regel?
VonSebastian Oppenheimerschließen
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot. Doch wann muss man bei mehrspurigen Autobahnen auf rechte Spur wechseln? Ein Anhaltspunkt ist die 20-Sekunden-Regel.
Zu den größten Stress-Auslösern bei Autofahrern gehören dicht auffahrende „Drängler“. Doch auch das quasi umkehrte Phänomen – der sogenannte „Schleicher“ auf der linken oder mittleren Spur der Autobahn kann das Nervenkostüm strapazieren. Dabei könnten langsame Fahrzeuge auf der Autobahn zumeist ohne Probleme die rechte Spur nutzen. Und das müssen sie eigentlich auch: In Deutschland gibt es das Rechtsfahrgebot, welches in § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt ist. Doch was bedeutet das nun genau?
Rechtsfahrgebot: Auch auf einspurigen Straßen muss man sich möglichst weit rechts halten
Nicht jedem ist bekannt, dass das Rechtsfahrgebot in Deutschland nicht nur für mehrspurige, sondern auch für einspurige Straßen gilt – auch dort muss man sich möglichst weit rechts halten. Auch innerhalb von Ortschaften ist das Rechtsfahrgebot grundsätzlich gültig, allerdings mit einer Ausnahme: Gemäß § 7 Absatz 3 StVO dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Fahrspur frei wählen. Daher sind Pkw innerorts normalerweise von dieser Regelung ausgenommen. In diesem Fall ist auch das „Überholen“ auf der rechten Seite erlaubt. Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.
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Rechts Überholen auf der Autobahn: In zwei Ausnahmen ist es erlaubt
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ist das Überholen auf der rechten Seite verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldbußen von bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von dieser Regel:
- Wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen in einer Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) ist dies nur erlaubt, wenn der Verkehr auf allen Fahrstreifen so dicht ist, dass nebeneinander gefahren wird.
- Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsamer als 60 km/h fahren, dürfen laut dem Automobilclub ebenfalls rechts überholt werden. Dies ist jedoch nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und unter größter Vorsicht erlaubt. Bei stehendem Verkehr darf auf dem rechten Fahrstreifen mit höchstens 20 km/h überholt werden. Wenn der Verkehr auf der linken Spur langsam in Bewegung ist, darf rechts maximal mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden – das bedeutet, dass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.
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Mehrspurige Autobahn: 20-Sekunden-Regel als grober Anhaltspunkt für Rechtsfahrgebot
Auf Autobahnen mit drei Spuren gibt es eine Besonderheit. Gemäß § 7 Absatz 3c der StVO dürfen Fahrzeuge auf dreispurigen Autobahnen „abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren“, den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, sofern – auch nur „hin und wieder“ – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dies gilt auch auf Autobahnen mit mehr als drei Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
Das bedeutet, dass man nach dem Überholen auf einer Autobahn mit mehreren Spuren nicht sofort wieder ganz nach rechts wechseln und in jede Lücke „hüpfen“ muss. Der ADAC erklärt, dass dadurch gefährliche Spurwechsel und „Schlangenlinienfahren“ vermieden werden sollen. Die Frage ist jedoch: Was bedeutet das in der StVO genannte „hin und wieder“? Gesetzlich ist das nicht exakt festgelegt. Der Automobilclub verweist jedoch auf die sogenannte „20-Sekunden-Regel“. Diese basiert auf einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1989: Demnach ist auf die rechte Spur zu wechseln, wenn diese vor dem nächsten Überholvorgang „deutlich länger“ als 20 Sekunden befahren werden könnte. Dies ist zwar auch wieder etwas vage, kann aber als grober Anhaltspunkt gelten.
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