Wissen im Straßenverkehr

Irrtümer im Straßenverkehr: Verkehrsregeln, die nicht jeder Autofahrer kennt

  • Tobias Becker
    VonTobias Becker
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Es gibt Regeln im Straßenverkehr, die viele Menschen nicht kennen – oder sogar ganz falsch kennen. Solche Irrtümer sind weit verbreitet, ob Fahr-Neuling oder gestandener Autofahrer.

Regeln und Gesetze sollen die Straßen in Baden-Württemberg sicher machen. Die Verkehrsschilder zeigen an, welche Regeln gelten. Manche Grundlagen sind vorgegeben. In der Führerschein-Prüfung lernen Neulinge, wie sie sich auf den Straßen in Stuttgart und anderen Regionen Deutschlands verhalten sollen. Aber: Es gibt auch einige Irrtümer im Straßenverkehr. Regeln, von denen man vielleicht denkt, es gibt sie, dabei sind sie falsch.

Irrtümer im Straßenverkehr: Einbahnstraße für Radfahrer und Auffahrunfall

Da wäre zum Beispiel die Einbahnstraße. Auch wenn in der theoretischen Führerschein-Prüfung viele Fragen schwierig sind, die Einbahnstraße kann doch eigentlich jeder erklären – oder auch nicht. Denn ob die Einbahnstraße auch für Fahrradfahrer gilt, ist für viele nicht sicher. Die Antwort ist einfach: Das Fahrrad gehört zum Straßenverkehr und muss sich deshalb auch an diese Regel halten. Einzige Ausnahme: Wenn ein Schild erlaubt, dass Radfahrer auch entgegen der Einbahnstraße fahren darf.

Kurios, denn scheinbar sind viele Radfahrer der Meinung, es sei erlaubt entgegen der Einbahnstraße zu radeln. Eine ähnlich falsche Ansicht gibt es auch bei Auffahrunfällen. Wer auffährt, trägt die Schuld – so lautet das Vorurteil. Ist aber nicht so, denn es kann auch nur eine Teilschuld sein. Dann würde das vordere Fahrzeug ebenfalls eine Teilschuld bekommen, wie der Ratgeber „Schon gewusst?“ erklärt. Ein Beispiel: Wenn an der Ampel das Auto abgewürgt wird oder ohne Grund gebremst wird.

Irrtümer bei Verkehrsregeln: Betrunken Fahrradfahren und rechts überholen

Zurück zum Fahrrad: Am Abend steht wieder ein Weinfest an? Oder ein Geburtstag? Viele entscheiden sich dann, lieber mit dem Rad zu fahren, damit man etwas trinken kann. Aber Achtung: Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt, kann ebenso den Führerschein verlieren, Punkte in Flensburg kassieren und ein Bußgeld aufgebrummt bekommen, wie „geblitzt.de“ schreibt.

Überholen darf man nur links? Nicht ganz. Auch das ist ein verbreiteter Irrtum im Straßenverkehr

Etwas, was viele Autofahrer auch nicht wissen: rechts überholen ist nicht grundsätzlich verboten. Vielmehr kommt es darauf an, wo man sich befindet. In geschlossenen Ortschaften beispielsweise ist die Spur frei wählbar. Ganz wichtig: Auch auf der Autobahn darf man auf dem Einfädelungsstreifen schneller fahren und rechts überholen.

Irrtümer im Straßenverkehr: Rechtsfahrgebot gilt, „werktags“ geht bis Samstag

In Fahrprüfungen ist das Einparken oft ein heikles und aufregendes Thema. Dabei sind auch elektronische Hilfsmittel im Auto erlaubt in der Prüfung, die schützen vor dem nächsten Irrtum jedoch kaum: Werktags zählt nicht von Montag bis Freitag, sondern von Montag bis Samstag. Das gilt unter anderem für kostenpflichtige Parkplätze. Steht dort „werktags“, dann ist nur am Sonntag kostenfreies Parken erlaubt.

Zu guter Letzt haben viele Autofahrerinnen und Autofahrer wohl auch den Gedanken, dass dauerhaft auf der linken Fahrbahn fahren, erlaubt sei. Dabei gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot. Heißt: Links darf überholt werden auf der Autobahn, dann sollte aber wieder rechts gefahren werden.

Rubriklistenbild: © Schöning/Imago

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