Erwerbsminderungsrente
Änderungen für bestimmte Rentenjahrgänge: Abschläge, Ansprüche und Co.
VonAnni Gebhardschließen
Bereits der Jahreswechsel brachte einige Änderungen für Rentner mit sich. Im Februar stehen Ruheständler jetzt erneut vor weiteren Neuerungen – für welche Jahrgänge sie gelten.
Das Jahr 2024 ist ein turbulentes für deutsche Rentner. Bereits zum Jahreswechsel gab es viele Änderungen bei der Rente. So erhalten Pensionäre 2024 mehr Rente, als noch im Vorjahr. Im Februar stehen nun weitere Neuerungen bevor. Zum einen betrifft dies die Auszahlung am Monatsende, zum anderen entfällt bei manchen Jahrgängen der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Änderungen für Rentner im Februar 2024: Zahltag am Monatsende verschiebt sich
Neues Jahr, viele Veränderungen – auch 2024 ändert sich für Deutsche wieder einiges. Besonders Ruheständler sind in den ersten zwei Monaten des Jahres von vielen Neuerungen betroffen. Im Februar verschiebt sich der Tag, an dem die Rente überwiesen wird, um einen Tag nach hinten. Dies ist allerdings nicht die Folge von sozialpolitischen Entscheidungen: 2024 ist wieder ein Schaltjahr, weshalb der Februar 29 statt 28 Tage hat. Daher gilt für alle Rentner: Einen Tag länger warten.
Übrigens: Das Schaltjahr wirkt sich nicht nur auf Rentner aus, sondern hat auch Folgen auf andere Wirtschaftssektoren. Zum Beispiel auf die Betriebskostenabrechnung, das Bemessungsentgelt bei Arbeitslosigkeit, die Vorbeschäftigung bei Befristung sowie auf Kreditverträge und Zinsberechnung hat der 29. Februar Einfluss.
Wichtige Änderung für bestimmte Rentenjahrgänge: Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entfällt
Im Jahr 2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) von der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) abgelöst. Wer vor dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat noch Anspruch auf die BU-Rente, also die Rente nach altem Recht. Alle später Geborenen würden im Ernstfall die neuere EM-Rente erhalten. Allerdings dürfte für die meisten ein Wechsel weniger gravierend sein, da bei den meisten sowieso in diesem Jahr die Altersrente die BU-Rente ablöst.
Der konkrete Unterschied zwischen der „alten“ und der „neuen“ Rente ist, dass ältere Jahrgänge schon Anspruch auf die BU-Rente hatten, wenn sie ihren Beruf weniger als sechs Stunden am Tag ausüben konnten. Bei der EM-Rente sind die Regelungen um einiges schärfer: Hier haben nur Rentner Anspruch, die ihren Beruf gar nicht mehr (also null Stunden am Tag) ausüben können.
Also nochmal zusammengefasst: Wer am 1. Januar 1961, oder in den Jahrgängen 1960 oder 1959 geboren wurde, erhält noch die BU-Rente. Dieser Anspruch läuft jetzt aber langsam aus.
Änderung im Februar: Rentner mit Geburtstag im Januar 1958 gehen ohne Abschläge in Rente
Auch im Februar sind Arbeitnehmer in der Lage, ohne Abschläge in Frührente zu gehen. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenbeginns erstreckt sich nicht nur auf eine bestimmte Altersgruppe, sondern bezieht sich lediglich auf diejenigen, die zwischen dem 2. Januar und 1. Februar 1958 geboren wurden und mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
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