Vor allem Frauen können profitieren
Renten-Booster – dieser Antrag kann Ruheständlern mehr Geld bringen
VonJulia Cuprakowaschließen
Ein Antrag kann für mehr Geld auf dem Rentenkonto sorgen. Viele zukünftige Ruheständler haben Anspruch darauf, ohne es zu wissen. Vor allem Frauen können davon profitieren.
Kinderkriegen und Kindererziehung in Deutschland ist viel zu teuer und lohnt sich nicht? Zumindest in einer Hinsicht kann sich die Erziehungszeit finanziell lohnen: bei der Rente.
Denn Kindererziehung kann sich auf vielfältige Weise positiv auf das Rentenkonto auswirken. Was müssen Ruheständler tun, um ihre Rente aufzubessern? In vielen Fällen genügt ein einmaliger Antrag.
Mehr Geld im Alter – mit einem Antrag können Ruheständler ihre Rente aufstocken
Nach vielen Arbeitsjahren freuen sich die meisten Menschen auf den wohlverdienten Ruhestand. Mit der sogenannten Rentenformel lässt sich die Höhe der Rente einfach berechnen. Ab dem 1. Juli 2024 errechnet die Rentenformel sogar noch etwas mehr als bisher. Der Grund: Der neue Rentenzuschlag. Wer wie viel zusätzliches Geld bekommt, zeigt eine Tabelle, die echo24.de zusammengestellt hat.
Doch trotz des Zuschlags wird die Formel für manche Ruheständler nicht viel ausweisen, denn laut Statistik müssen Millionen Rentner in Deutschland mit einer Mini-Rente auskommen. Vor allem Frauen sind von der Altersarmut betroffen, denn sie erhalten in Deutschland durchschnittlich mehrere hundert Euro weniger Rente als Männer.
Daher lohnt es sich besonders für Frauen, sich Kindererziehungszeiten gutschreiben zu lassen. Die Erziehungszeiten müssen allerdings selbst mit einer Kontenklärung beantragt werden. Einmal vorgemerkt, werden sie automatisch bei der Rente berücksichtigt, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt.
Mit Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu mehr Rente
Kindererziehung kostet Zeit – in vielen Fällen auch Arbeitszeit. Die Deutsche Rentenversicherung sorgt deshalb für einen Ausgleich und rechnet bestimmte Kindererziehungszeiten so an, als hätten Frauen oder auch Männer eigene Beiträge gezahlt. In einigen Fällen entsteht dadurch überhaupt erst ein Rentenanspruch, für den eine bestimmte Mindestversicherungszeit nachgewiesen werden muss.
Das heißt: Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann dazu führen, dass Betroffene später eine Rente erhalten, ohne jemals selbst Beiträge gezahlt zu haben. Doch wie viel Geld gibt es überhaupt zusätzlich zur Rente, wenn die Zeiten angerechnet werden?
Extra-Geld im Alter: Anrechnung von Erziehungszeiten bringt knapp 118 Euro mehr Rente im Monat
Kindererziehungszeiten werden von der DRV mit Pflichtbeiträgen gleichgesetzt, die sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Die Kindererziehungszeit wird so angerechnet, als hätte die Frau oder der Mann Beiträge auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt ein Jahr Kindererziehungszeit 39,32 Euro mehr Rente im Monat. Doch die Sache hat einen Haken. Denn wie viel mehr Geld es am Ende gibt, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, können bis zu 2 Jahre und 6 Monate angerechnet werden.
- Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, können bis zu 3 Jahre angerechnet werden.
Bei drei Jahren Erziehungszeit für ein nach 1992 geborenes Kind erhöht sich der eigene Rentenanspruch also um rund 117,96 Euro (3 Jahre x 39,32 Euro). Diese Rechnung gilt übrigens für jedes Kind einer Familie – auch für Zwillinge.
Mehr Rente durch Kindererziehung – wer erfüllt die Grundvoraussetzung?
Doch wer kann eigentlich von der Kindererziehungszeit profitieren? Laut Deutscher Rentenversicherung kann immer nur ein Elternteil Kindererziehungszeiten geltend machen. Was aber, wenn die Großeltern oder gar Pflegeeltern die Kinder erziehen? Wie die DRV weiter mitteilt, können neben den leiblichen Eltern auch andere Personen die Kindererziehungszeit erhalten:
- Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern,
- Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort als Pflegekind dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft lebt. Ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr bestehen.
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