Sozialleistungen

Antrag auf Bürgergeld stellen: Diese Angaben beeinflussen die Höhe der Zahlung

Bei einem Antrag auf Bürgergeld lauern einige Fallstricke. Denn viele Faktoren können sich negativ auf mögliche Zahlungen auswirken.

Wer einen Antrag auf Bürgergeld ausfüllt, muss einiges beachten. Denn: Der Erhalt von Bürgergeld kann durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Lebensversicherungen, Immobilienbesitz und unerwartete Erbschaften. Diese Aspekte können sich auf das Einkommen und Vermögen der Antragstellenden auswirken und somit die Berechtigung zum Bezug des Bürgergelds beeinflussen.

Bürgergeld beantragen: So wirken sich Kindergeld und Unterhalt auf Zahlungen aus

Wenn minderjährige Kinder Unterhaltszahlungen erhalten, kann sich das auf die Bürgergeldzahlung, die in Deutschland überraschend hoch ausfallen kann, eines Elternteils auswirken. Denn übersteigt der Unterhaltsbetrag das benötigte Kindergeld, wird der Restbetrag beim kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Ähnlich ist dies auch mit dem Kindergeld.

Das bedeutet: Das Kindergeld wird als Teil des Einkommens des Kindes betrachtet und fließt in die Berechnung seines Bürgergeldes ein, so die Bundesagentur für Arbeit und Soziales. Wenn Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben, Kindergeld erhalten, wird dies grundsätzlich als Einkommen der Eltern betrachtet. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich direkt an das Kind weitergeleitet wird.

Vorsicht bei Vermögen: Wie Kapitalversicherungen und Sparbücher das Bürgergeld beeinflussen können

Kapitalbildende Lebensversicherungen und Sparbücher werden als Vermögen betrachtet und können die Berechtigung zum Bürgergeld beeinflussen. Es gibt jedoch Freibeträge, die den Schutz des Vermögens gewährleisten. Wenn das Vermögen diese Freibeträge, 15.000 Euro pro Person, überschreitet, kann dies Auswirkungen auf die Hilfebedürftigkeit haben, erläutert die Bundesagentur für Arbeit und Soziales.

Die Bundesagentur für Arbeit erklärt: Im ersten Jahr, in dem eine Person Bürgergeld bezieht, wird das Vermögen nur dann berücksichtigt, wenn es ziemlich groß ist. Diese Zeit nennt sich Karenzzeit. Wenn das Bürgergeld für einen oder mehrere volle Monate unterbrochen wird, verlängert sich die Karenzzeit um diese Monate.

Regeln fürs Bürgergeld: Ab dieser Summe beeinflusst das Privatvermögen eine Auszahlung

Ein Vermögen gilt als ziemlich groß, wenn es folgende Beträge übersteigt:

  • 40.000 Euro für die erste Person in der Familie, die Anspruch auf Leistungen hat, und
  • 15.000 Euro für jede weitere Person in der Familie, die Anspruch auf Leistungen hat
Bei einem Antrag auf Bürgergeld muss einiges beachtet werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich am besten beraten lassen.

Nach Ablauf der Karenzzeit gilt ein Freibetrag für das Vermögen der Person. Dieser beträgt 15.000 Euro für jede Person in der Familie, die Anspruch auf Leistungen hat, so die Bundesagentur für Arbeit.

Falle Immobilienbesitz: Wie ungenutzte Immobilien das Bürgergeld gefährden können

Wenn Betroffene in Besitz einer Wohnung oder eines Hauses sind, das nicht selbst bewohnt wird, gilt dies als Vermögen. Wenn das Vermögen die festgelegten Freibeträge übersteigt, gelten die Betroffenen nicht mehr als hilfebedürftig und haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Auch unerwartete Erbschaften müssen dem Jobcenter unverzüglich gemeldet werden. Ob eine Erbschaft als Einkommen oder Vermögen gilt, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art der Erbschaft und dem Zeitpunkt des Erwerbs ab. (Von Milea Erzinger)

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