Bis zu 7,5 Prozent mehr

Erhöhte Rente dank Freibeträgen und Zuschlägen: Wer ab Juli mehr Geld bekommt

  • VonSophia Lavcanski
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Die Rente löst bei vielen Deutschen Besorgnis aus. Bald soll es dank Freibeträgen und einem Zuschlag mehr Geld für bestimmte Rentner geben.

Erst kürzlich zeigt eine Studie erschreckende Ergebnisse: Rentnern geht es finanziell noch schlechter als gedacht. Rund 81 Prozent der Ruheständler können sich wenig leisten. Zuschläge und Rentenerhöhungen sollen helfen. Bereits ab Juli 2024 soll es in Deutschland 4,57 Prozent mehr Rente geben. Witwen- und Witwerrenten steigen ebenfalls entsprechend an und die Freibeträge wachsen.

Freibetrag bei der Witwenrente steigt an Juli – so viel darf künftig ohne Abzug verdient werden

Daniela Karbe-Geßler vom „Bund der Steuerzahler“ erklärt, dass bei der Witwenrente eigene Einkünfte angerechnet werden und so der Rentenanspruch deutlich geringer ausfallen kann. Doch ab dem 1. Juli sollen Witwen und Witwer 1.038,50 Euro netto im Monat verdienen dürfen, ohne dass die Witwenrente beeinflusst wird. Für Hinterbliebene mit Kindern erhöht sich der Freibetrag noch mal um 220,19 Euro pro Kind. Einkünfte oberhalb des jeweiligen Freibetrags werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Eine Rechnung als Beispiel zeigt die Auswirkungen: Eine Witwe, deren Sohn noch zur Schule geht, hat ein eigenes Einkommen von 1.600 Euro netto. Ihr Freibetrag von 1.258,69 Euro wird damit um 341,31 Euro überschritten. 40 Prozent davon sind 136,52 Euro. Dieser Betrag wird der Witwe auf ihre Witwenrente angerechnet, sprich: Die Rente fällt genau um diesen Betrag niedriger aus.

Mehr Geld: Für bestimmte Rentenempfänger gibt es bald einen Zuschlag

Doch nicht nur das. Auch einen Rentenzuschlag soll es ab Juli für bestimmte Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente geben. Dieser beträgt bei Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 4,5 Prozent.

Gezahlt wird der Zuschlag allerdings nur, wenn der verstorbene Versicherte kurz vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezogen hat und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und acht Monate alt war.

Tatsächlich gelten die Zuschläge auch für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten, die sich an die Erwerbsminderungsrente anschließen. Laut Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler müsse dafür kein Antrag gestellt werden, Berechtigte würden im Juli automatisch einen Bescheid mit allen relevanten Informationen erhalten.

Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez / dpa

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