Folgen für Ehepaare

Änderung für Millionen Arbeitnehmer steht an: Steuerklassen sollen abgeschafft werden

  • Michaela Ebert
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Die Bundesregierung plant eine Steuerreform, zwei Steuerklassen sollen wegfallen. Die Änderungen könnten Millionen Arbeitnehmer betreffen.

Das Thema Steuern kann ein lästiges sein. Nicht nur, weil am Ende des Monats ein geringerer Netto-Betrag vom Brutto-Gehalt übrig bleibt, sondern auch, weil das Thema wirklich komplex ist. Dazu gilt es, bei Änderungen und Reformen den Überblick zu behalten. Aktuell wird von der Bundesregierung wieder ein neuer Vorschlag diskutiert – und der könnte Folgen von Millionen von Arbeitnehmern haben.

Schon im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP festgehalten, dass die Steuerklassen III und V abgeschafft werden sollen. An ihre Stellen tritt stattdessen das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse IV. Die Gespräche zur Umsetzung laufen bereits – doch was heißt das jetzt genau?

Große Änderung steht an: Millionen Eheleute von Wegfall der Steuerklassenreform betroffen

Besonders Eheleute sollen von der Steuerreform betroffen sein. Denn: Bisher durften die Paare beim sogenannten Ehegattensplitting selbst entscheiden, ob sie unterschiedlichen Steuerklassen angehören wollen und wer von ihnen Steuerklasse III und IV zahlt. Je nach Einkommen wirkte sich das positiv auf das gemeinsame Netto-Gehalt am Ende des Monats aus. Diese Lösung erübrigt sich jedoch mit der geplanten Steuerreform.

Ziel sei es laut Finanzministerium, für mehr Fairness unter allen Eheleuten zu sorgen. Die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings soll bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, heißt es außerdem. Die höhere Besteuerung in der Steuerklasse V soll dadurch vermieden werden – insgesamt sollen die Paare durch das Faktorverfahren jedoch auf die gleiche Summe kommen wie mit den Steuerklassen III und V.

Die Steuerklassen im Überblick

Mit der Abschaffung von Steuerklasse III und V bleiben schließlich nur noch vier Steuerklassen übrig:

  • Steuerklasse I: für Alleinstehende ohne Kinder, wie Ledige, Geschiedene, Verwitwete oder Personen, die dauerhaft getrennt leben
  • Steuerklasse II: für Alleinerziehende und Personen, die alleinstehend sind und mindestens ein Kind haben (für das sie Kindergeld beziehen und, welches im Haushalt lebt)
  • Steuerklasse IV: für Ehepaare und Lebenspartnerschaften, mit berufstätigen Partnern. Ob Kinder vorhanden sind, spielt bei der Wahl dieser Steuerklasse keine direkte Rolle.
  • Steuerklasse VI: wird für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis angewendet, wenn jemand mehrere Jobs hat.

Steuerreform geplant: Wann findet der Wechsel statt?

Bis es so weit ist, kann es jedoch noch eine Weile dauern. „Bei einer so radikalen Umstellung müssen den Behörden Übergangsfristen von mindestens drei Jahren eingeräumt werden“, erklärten Steuerberater gegenüber von „Focus Online“. So lange bleiben die „alten“ Steuerklassen wohl noch erhalten.

Wer jedoch vorher schon wechseln will, kann dies beim Finanzamt oder beim Onlinedienst Elster beantragen. Dort soll die Umstellung dann ganz unbürokratisch und einfach ablaufen. Auch für die Übergangsphase wird dies übrigens erwartet. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden verheiratete Arbeitnehmer dann ganz automatisch in die vorhandenen Steuerklassen eingestuft.

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