Freiwillige Versicherung und Co.

Gesetzliche Rente als Selbstständiger beziehen? Diese Optionen gibt es

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Wer selbständig ist, muss in Sachen Altersvorsorge meist selbst aktiv werden. Selbstständige können in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – und aus verschiedenen Modellen wählen.

Nur ein Teil der Selbstständigen ist Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Alle anderen müssen sich überlegen, wie sie ihre Rente regeln möchten. Welche Möglichkeiten gibt es? Den Durchblick zu behalten, ist gar nicht so einfach. Die Deutsche Rentenversicherung gibt einen Überblick, was im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung als Selbstständiger möglich ist.

In die Rentenversicherung einzahlen: Einige Selbstständige sind dazu sowieso verpflichtet

In bestimmten Berufen sind Selbstständige verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu gehören etwa Handwerker, Künstler, Publizisten oder Physiotherapeuten. „Auch Pflegekräfte oder freiberufliche Lehrer gehören dazu“, erklärt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) der „dpa“.

Pflichtversicherte Selbstständige zahlen in der Regel 18,6 Prozent ihres Einkommens in die Rentenversicherung ein. Das ergibt unter dem Strich eines Tages eine vergleichsweise niedrige Rente. „Daher sollten Selbstständige ebenso wie alle anderen Beschäftigten auch unbedingt noch anderweitig fürs Alter vorsorgen“, rät Morgenstern. Ein Experte gibt einen wichtigen Tipp zur privaten Altersvorsorge zusätzlich zur Rente.

Wer als Freiberuflerin oder Freiberufler in sogenannten „Kammerberufen“ arbeitet, ist dort pflichtversichert. „Die Kammerberufe haben eigene Versorgungswerke und sind quasi der Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung“, erklärt Morgenstern. Dazu gehören beispielsweise Anwälte, Ärzte, Apotheker und Architekten. Die Pflichtbeiträge hängen von der Höhe des Einkommens ab.

Renten-Paket für Selbstständige bei der gesetzlichen Versicherung – das ist alles dabei

Besteht keine Versicherungspflicht per Gesetz, können selbstständig Tätige entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern oder ein Modell auf dem privaten Markt wählen. In der gesetzlichen Rentenversicherung können Selbstständige mit einem Beitrag alles absichern: Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie medizinische und berufliche Rehabilitation. Auf dem privaten Markt hingegen muss meist alles einzeln versichert werden.

Selbstständige haben mehrere Optionen in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Als Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Diese Optionen gibt es

Wer sich für die gesetzliche Rentenversicherung entscheidet, kann als nicht pflichtversicherter Selbstständiger zwischen einer freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung auf Antrag wählen. Jeder sollte sich beraten lassen, welche Versicherung im jeweiligen Einzelfall die beste Option ist. Anlaufstellen sind hier etwa die Deutsche Rentenversicherung oder die Verbraucherzentralen. Das sind die Optionen:

  • Freiwillige Versicherung: Die Höhe der Beiträge können unabhängig vom eigenen Einkommen frei gewählt werden – die Beitragshöhe muss zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag (2024: 100,07 Euro) und dem monatlichen Höchstbeitrag (2024: 1.404,30 Euro) liegen. Es kann monatlich oder einmal jährlich gezahlt werden. Die Höhe ist jederzeit änderbar, die Beiträge können jederzeit eingestellt werden.
  • Versicherungspflicht auf Antrag: Eine Versicherungspflicht können Selbstständige innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit oder dem Ende der Versicherungspflicht beantragen. Es kann ein Regelbeitrag von derzeit 657,51 Euro oder ein einkommensgerechter Beitrag eingezahlt werden. Der einkommensgerechte Beitrag liegt bei 18,6 Prozent vom Gewinn. Im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und den darauffolgenden drei Jahren können Selbstständige auch den halben Regelbeitrag (2024: 328,76 Euro) zahlen.
  • Rürup-Rente: Bei der Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, handelt es sich um eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Die besteht in der Regel nur aus einer Altersabsicherung. Die Höhe der Beitragszahlung ist flexibel. Wie die gesetzliche Rente ,wird sie als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Eine vorzeitige Kündigung oder Kapitalabfindung ist nicht möglich. Sie ist auch nicht vererbbar.

Welche Renten vererbt werden können, berichtet echo24.de.. Ebenfalls zu beachten: Die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Rürup-Rente lassen sich seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich als Aufwendungen für die Altersvorsorge absetzen. Hierbei gilt ein Höchstbetrag. Er liegt 2024 für Ledige bei 27.566 Euro, für Paare beträgt er das Doppelte. Im Gegenzug sind die ausgezahlten Renten steuerpflichtig.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Zoonar

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