Renteneintrittsalter

Tabelle zeigt: Ab diesem Zeitpunkt können bestimmte Jahrgänge in Rente

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Die „Rente mit 63“ ist längst Geschichte. Stattdessen wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Welche Jahrgänge wann in Rente gehen können.

Viele Bundesbürger freuen sich auf den Ruhestand. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die meisten Menschen geben an, endlich „mehr Freizeit“ haben zu wollen, wie „mdr.de“ berichtet. Viele meinten auch, dass „irgendwann Schluss sein muss“. Erst mit einigem Abstand wurden eine zu anstrengende Arbeit oder gesundheitliche Gründe genannt. Doch wann kann man eigentlich in Rente gehen? echo24.de gibt einen Überblick, welche Jahrgänge wann in Rente gehen können.

Tabelle zeigt: Diese Jahrgänge können bald in die Rente

Wer in Rente geht, will in der Regel auch gar nicht mehr arbeiten. Doch die Rente reicht oft nicht. Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland bei der Rente nicht besonders gut ab. Viele Rentner sehen sich gezwungen, auch im Ruhestand zu arbeiten. Wer allerdings in jungen Jahren gut vorgesorgt hat und mit 30 Jahren eine bestimmte Summe gewinnbringend investiert, muss im Alter nicht mehr arbeiten. Doch wann genau dürfen welche Jahrgänge in die Rente?

Wer ab 1964 geboren ist, kann mit 67 Jahren in Rente gehen. Das bedeutet: Mit 67 Jahren erreichen Ihre Beschäftigten die Regelaltersgrenze und können abschlagsfrei in Rente gehen, wie unter anderem „tk.de“ berichtet. Für den Jahrgang 1964 ist das also der 67. Geburtstag im Jahr 2031. Maßgeblich ist immer die Grenze von 67 Jahren:

JahrgangRentenbeginn
19642031
19652032
+ 1 Jahr + 1 jahr

Welche Unterlagen Rentnerinnen und Rentner vor dem Rentenantrag zusammenstellen sollten, damit die Bearbeitung schnell und reibungslos verläuft, verrät echo24.de in einem gesonderten Artikel.

Renteneintritt vor 67: Geburtsjahrgänge bis 1947 können mit 65 Jahren in Rente gehen

Für die „ältere Generation“, also alle vor 1947 Geborenen, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für alle ab 1947 Geborenen steigt das Renteneintrittsalter jedoch an. Und zwar zunächst um einen Monat pro Jahr. Die Tabelle zeigt die weitere Anhebung für die Jahrgänge 1947 bis 1963:

  • Bis 1946 – Regelaltersgrenze (abschlagsfrei): 65
  • 1947 – Regelaltersgrenze (abschlagsfrei): 65 + 1 Monat – Rentenbeginn: 02/2012 bis 01/2013
  • 1957 – Regelaltersgrenze (abschlagsfrei): 65 + 11 Monate – Rentenbeginn: 12/2022 bis 11/2023
  • 1958 – Regelaltersgrenze (abschlagsfrei): 66 Jahre – Rentenbeginn: 01/2024 bis 12/2024
  • 1963 – Regelaltersgrenze (abschlagsfrei): 66 + 10 Monate – Rentenbeginn: 11/2029 bis 10/2030

Diese Berufsgruppe kann früher in Rente

Wie bei fast allem, gibt es auch bei der Rente eine Ausnahme. Eine bestimmte Berufsgruppe darf früher in Rente gehen. Der Grund dafür ist ganz einfach: die sehr anstrengende Arbeit. Wie echo24.de bereits berichtete, dürfen Bergleute bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Doch es gibt einen Trick, mit dem auch „normale“ Arbeitnehmer ein Jahr früher in Rente gehen können.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer

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