Rente
Bald in Rente? Was bei der Antragstellung zu beachten ist – Fristen und Co.
VonAnni Gebhardschließen
Mit der Rente beginnt gleichzeitig ein neuer Lebensabschnitt. Damit auch nach dem Berufsleben für finanzielle Sicherheit gesorgt ist, muss ein Rentenantrag gestellt werden: Was es dabei zu beachten gilt.
Auch wenn es für einige Menschen vieles erleichtern würde: Geld kommt nicht von allein. Wer auch nach seiner Erwerbstätigkeit noch Miete und Verpflegung zahlen muss, ist auf seine Rente angewiesen und muss diese beantragen. Der Adressat dabei ist bei allen gesetzlich Versicherten die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Vor und während des Antrags gibt es allerdings noch einige Dinge zu beachten – das Wichtigste im Überblick.
Frist beachten: Zu diesem Zeitpunkt sollte der Rentenantrag abgeschickt sein
Um ein sogenanntes Rentenverfahren einzuleiten, muss vom künftigen Rentenempfänger unbedingt ein Antrag gestellt werden. Die DRV begründet die Regel damit, dass der Gesetzgeber das so vorsieht. Auf ihrer Webseite empfiehlt die DRV, dass die Rente möglichst drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn beantragt werden sollte. Das gilt vor allem für einen nahtlosen Übergang vom Berufsleben in die Altersrente.
Es gibt allerdings auch Tricks, wie der Übergang von Arbeit zur Rente noch leichter gelingt und sogar Gehalt und Rente gleichzeitig kassiert werden kann. Für das Ausfüllen des Antrags sollte dennoch etwas Zeit mit eingerechnet werden, denn das kann schnell kompliziert werden.
Eservice der Deutschen Rentenversicherung: Online den Rentenantrag von dem Sofa aus stellen
Steht jemand kurz vor seinem Renteneintritt, bekommt er üblicherweise vorher Post von der DRV. Hier sind ebenso nochmals Informationen zum Rentenantrag aufgelistet. Letztendlich können angehende Ruheständler über mehrere Wege ihren Antrag an die DRV stellen.
Über den eservice der DRV ist ein Antrag online von zu Hause aus möglich. Hier ist zu beachten, dass Kopien von Dokumenten digital hochgeladen werden müssen und dies ein gewisses technisches Know-how erfordert. Außerdem müssen Unterschriften eventuell postalisch hinterhergeschickt werden.
Postalisch oder vor Ort: Der Rentenantrag kann auch auf altmodische Art gestellt werden
Wem irgendwelche Uploads und Einscannen zu kompliziert ist, der kann ganz einfach über das Online-Portal de DRV, deren Servicetelefon oder an Versicherungsämtern die Unterlagen für den Rentenantrag anfordern. Nachdem die Unterlagen per Post angekommen sind, können sie ausgefüllt wieder zurückgeschickt werden. Alternativ kann das Kuvert auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden abgegeben werden.
Wem auch das zu kompliziert ist, der kann auch Beratungstermine online oder vor Ort vereinbaren, um dem Rentenantrag einen Schritt näher zu kommen.
Rentenantrag ausfüllen: Diese Unterlagen werden alle benötigt
Für den Rentenantrag braucht die DRV vom Antragssteller einige Daten und Dokumente. Hier ein kurzer Überblick, was alles benötigt wird:
- Rentenversicherungsnummer
- ggf. Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
- Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- ggf. Steueridentifikationsnummer
- IBAN und Bankleitzahl BIC
Je nach Art der beantragten Rente und Beruf des Antragsstellers werden noch weitere Dokumente benötigt. Das können zum Beispiel ärztliche Bescheide, Schwerbehindertenausweise oder Geburtsurkunden der Kinder sein.
Erwerbsminderung-, Witwen- oder Waisenrente: Rentenantrag anders, als bei Altersrente
Wer nicht die übliche Altersrente beantragt, sondern beispielsweise eine Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente, muss nochmal andere Vorgaben für die Antragsstellung beachten. So müssen für eine Erwerbsminderungrente einige ärztliche Unterlagen vorgelegt werden. Auch hier gilt die dreimonatige Frist. Für die Witwen- und Waisenrente muss die Sterbeurkunde des Verstorbenen beigefügt werden oder bei über 18-jährigen Waisen ein Ausbildungsbescheid.
Bei der Witwenrente bekommen Hinterbliebene für das erste Vierteljahr nach dem Tod das dreifache der Rente, die im Sterbemonat gezahlt wurde. 30 Tage nach dem Tod kann bereits ein Vorschuss auf die Witwenrente bei der DRV beantragt werden. Bei Waisen- und Witwenrenten ist das besondere, dass für Hinterbliebene auch noch 12 Monate nach dem Tod des Versicherten ein Recht auf Rückzahlung besteht, wenn erst hier der Rentenantrag gestellt wird.
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