Finanzieller Zuschlag
Änderung betrifft rund drei Millionen Menschen: Wer ab Juli 2024 mehr Geld bekommt
VonLisa Kleinschließen
Im Sommer 2024 gibt es eine Änderung, die bei etwa drei Millionen Bürgern in Deutschland für mehr Geld auf dem Konto sorgt. Wer davon profitieren darf.
In diesem Jahr gibt es einige Änderungen, die auf Verbraucher zukommen. Auf der einen Seite wird vieles teurer – wie zum Beispiel Autofahren. Auf der anderen Seite dürfen sich manche über mehr Geld freuen. Der Mindestlohn steigt, es gibt eine Änderung beim Elterngeld und Beitragermessungs- sowie Versicherungspflichtgrenzen verschieben sich zum Vorteil einiger. Ab Juli 2024 gibt es dann eine große Änderung, die rund drei Millionen Bürgern mehr Geld verschafft.
Mehr Geld ab Juli 2024: Zuschlag für rund drei Millionen Bürger kommt
In Deutschland dürfen sich rund drei Millionen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ab Juli 2024 über mehr Geld freuen. Rentenbezieher müssen keinen gesonderten Antrag für den Zuschlag stellen, da die Rentenversicherung die Berechtigten identifiziert und den Zuschlag ohne Antrag (im Idealfall) auszahlt. Der Zuschlag hängt allerdings vom Rentenbeginn ab.
Wer seine Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen hat, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
echo24.de fasst zusammen, was sich außerdem 2024 noch alles für Rentner in Deutschland ändert – in Sachen Altersgrenzen, Abschläge, Steuern und mehr.
Mehr Geld durch Neuerung: Weitere Änderung bereits im Januar in Kraft getreten
Übrigens: Für alle, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, hat es bereits im Januar eine Änderung in Sachen Geld gegeben. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Menschen, die eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung beziehen, mehr hinzuverdienen, erklärt die „dpa“.
Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Betroffene pro Jahr bis zu 37.117,50 Euro nebenher verdienen, solange sie dafür weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 18.558,75 Euro – Betroffene dürfen dann nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Diese sogenannten Mindesthinzuverdienstgrenzen gelten grundsätzlich für alle erwerbsgeminderten Menschen.
Die individuelle Grenze kann allerdings auch höher ausfallen – sie wird für jeden Fall einzeln berechnet und richtet sich nach dem höchsten Verdienst der vergangenen 15 Kalenderjahre sowie den dadurch erworbenen Rentenpunkten, teilt die „DRV“ mit.
Wer sich nicht an die jeweils geltende Hinzuverdienstgrenze hält, muss damit rechnen, dass die Rente gekürzt wird. Wer sich nicht an die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit hält, kann seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente laut „DRV“ sogar ganz verwirken.
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